Fragen zu Unterlagen

Fragen zu Unterlagen

FAQs Heirat

Häufig gestellte Fragen zu den erforderlichen Unterlagen

FAQs

Welche Unterlagen benötigen wir zur Anmeldung der Eheschließung? Originale oder Kopien? Welche Dokumente müssen übersetzt werden?

Um Ihnen die benötigten Unterlagen für die Anmeldung Ihrer Eheschließung nennen zu können, benötigen wir einige persönliche Angaben von Ihnen.

Bitte füllen Sie die Voranmeldung zur Eheschließung Auskunft EheExternal Link vollständig aus. Dieser wird uns über eine sichere elektronische Leitung übermittelt.

Wenn Sie im Ausland wohnen, füllen Sie den Fragebogen wie folgt aus:

  • Postleitzahl: 00000 und das Land, in dem Sie leben
  • Straße: -
  • Hausnummer: 0

Nachdem wir den Fragebogen erhalten haben, senden wir Ihnen eine Liste der benötigten Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung sowie einen Zeitplan zu.

 

Ich bin in Deutschland geboren. Benötige ich wirklich einen "beglaubigten Ausdruck des Geburtenregisters"? Warum genügt nicht eine (alte) Geburtsurkunde?

Ein beglaubigter Ausdruck des Geburtenregisters ist ein ausführlicher Nachweis über den Verlauf von der Geburt bis zum Tag der Ausstellung. Es ist wichtig, dass dieser Ausdruck nicht älter als 6 Monate ist, um sicherzustellen, dass keine neuen Einträge hinzugefügt wurden.

Sie können einen beglaubigten Ausdruck Ihres Geburtenregisters mit Hinweisteil beim zuständigen Geburtsstandesamt erhalten. Bitte beachten Sie, dass eine Geburts- oder Abstammungsurkunde nicht ausreichend ist.

 

Müssen die Unterlagen im Original vorgelegt werden oder genügen Kopien?

In der Regel benötigen wir alle Unterlagen im Original. Wenn die Vorlage des Originals jedoch nicht möglich ist, wie zum Beispiel bei einem ausländischen Reisepass, wenn sich der Passinhaber noch im Ausland befindet, genügt eine beglaubigte Kopie des Originals.

 

Welche Dokumente müssen übersetzt werden? Kann ich sie auch im Ausland übersetzen lassen?

Wenn Sie fremdsprachige Urkunden oder Dokumente haben, sollten diese von einem öffentlich beeidigten oder anerkannten Dolmetscher in die deutsche Sprache übersetzt werden. In Deutschland finden Sie ermächtigte Übersetzer und vereidigte Dolmetscher unter Dolmetscher vereidigtExternal Link. Wenn die Urkunden nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind, ist eine Bestätigung des Übersetzers über die Anwendung der jeweiligen ISO-Normen erforderlich. Alternativ können Sie die Dokumente auch im Ausland übersetzen lassen, sollten jedoch darauf achten, dass sie von einem dort ermächtigten Übersetzer fehlerfrei erstellt werden. Wenn eine Urkunde international in mehreren Sprachen ausgestellt wurde, entfällt die Übersetzung.

Was ist eine Eidesstattliche Versicherung über den Familienstand? Was ist eine Legalisation? Woher bekomme ich sie?

Was ist eine "Eidesstattliche Versicherung" über den Familienstand? Welchen Inhalt muss diese haben?

Die Versicherung an Eides statt ist eine besondere Erklärung, mit der eine Person rechtsverbindlich bekräftigt, dass der Inhalt ihrer Erklärung der Wahrheit entspricht.
Die Versicherung besteht darin, dass der Versichernde die Richtigkeit seiner Erklärung über den aktuellen Familienstand bestätigt und erklärt: »Ich versichere an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.

 

Was ist eine "Legalisation"? Woher bekomme ich sie?

Die Legalisation ist eine Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch die deutsche Vertretung (Konsulat bzw. Botschaft) im Ausland.
Die Legalisation bezieht sich nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist.

Was ist eine Apostille und woher bekomme ich sie? Was bedeutet Echtheitsüberprüfung?

Was ist eine "Apostille"? Woher bekomme ich sie?

Eine Urkunde wird aus manchen Staaten nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiskraft in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift auf der Urkunde, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, und ggf. die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist. Die Bestätigung wird durch die zuständige inländische Behörde erteilt. Sie können sich bei der Behörde, die ihnen die Urkunde ausgestellt hat, informieren, woher sie die Apostille bekommen.

 

Was bedeutet "Echtheitsüberprüfung"? Wie lange dauert eine solche Überprüfung?

In Staaten, in denen das Legalisationsverfahren wegen des unzuverlässigen Urkundenwesens eingestellt worden ist, kann stattdessen die Echtheit der Urkunden im Amtshilfeverfahren überprüft werden (= Echtheitsüberprüfung). Dazu legt der Urkundeninhaber die zu überprüfenden Urkunden sowie ggf. weitere Unterlagen (abhängig vom Staat) dem Standesamt vor. Die Überprüfung ist kostenpflichtig, zur Deckung der Kosten ist vorab ein bestimmter Geldbetrag bar beim Standesamt einzuzahlen. Das Standesamt leitet die Dokumente anschließend über das Auswärtige Amt an die deutsche Vertretung im jeweiligen Land weiter. Von dort aus werden Vertrauensanwälte damit beauftragt, die Echtheit der Urkunden zu überprüfen. Dieses Verfahren kann mehrere Wochen oder auch Monate dauern, die Dauer ist abhängig vom jeweiligen Land.

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