Allgemeine Fragen

Allgemeine Fragen

FAQs Heirat

Häufige allgemeine Fragen zur Heirat im Standesamt

FAQs

Wir möchten heiraten. Was müssen wir tun?

Wir wohnen in Frankfurt am Main:

Um zu heiraten, müssen Sie sich zuerst anmelden.

Um Ihnen mitzuteilen, welche Dokumente Sie dafür benötigen, benötigen wir einige persönliche Informationen von Ihnen. Bitte füllen Sie die Voranmeldung zur Eheschließung Auskunft EheExternal Link vollständig aus. Sobald wir ihn erhalten haben, werden wir Ihnen eine Liste mit den erforderlichen Dokumenten und einen Zeitplan zusenden.

Bitte rufen Sie uns erst an, nachdem Sie die Liste der benötigten Dokumente erhalten haben, um einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung zu vereinbaren. Sie können uns von Montag bis Freitag, zwischen 08:00 und 12:00 Uhr unter +49 69 21273501 erreichen.

Wir haben keinen Online-Terminplaner.

 

Wir wohnen nicht in Frankfurt am Main:

Wenn Sie in Deutschland leben, aber nicht in Frankfurt am Main, müssen Sie sich zuerst an das Standesamt in Ihrer Stadt wenden, um die Eheschließung anzumelden. Dort erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen.

Wenn Sie Ihre Ehe in Frankfurt am Main schließen möchten, informieren Sie das Standesamt bei der Anmeldung darüber. Dieses übermittelt uns dann Ihre Anmeldeunterlagen.

Sobald Ihre Unterlagen bei uns bearbeitet wurden, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für die Eheschließung zu vereinbaren. Sie können uns auch vorab telefonisch kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren. Wir benötigen jedoch die Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, um einen Termin zu reservieren.

Wir haben keinen Online-Terminplaner.


Findet vor der standesamtlichen Trauung ein Vorgespräch statt?

Aufgrund der großen Anzahl an Eheschließungen ist es nicht möglich, ein persönliches Vorgespräch zu vereinbaren. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihre Trauung selbst zu gestalten und zu personalisieren. Zum Beispiel können Sie Musik abspielen oder ein gegenseitiges Eheversprechen abgeben.

Sind Trauzeugen Pflicht? Wie viele Trauzeugen dürfen wir benennen? Wer darf Trauzeuge sein?

Es ist gesetzlich nicht mehr erforderlich, Trauzeugen zu haben, aber Sie können bis zu 2 Trauzeugen benennen. Jede*r, der mindestens 16 Jahre alt ist und ein gültiges Ausweisdokument vorlegen kann, kann Trauzeuge sein.

Wenn einer Ihrer Trauzeugen die deutsche Sprache nicht beherrscht, ist eine Dolmetscherin / ein Dolmetscher erforderlich. Bitte informieren Sie uns im Voraus, wenn eine Dolmetscherin / ein Dolmetscher benötigt wird.
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