Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter BürgeramtInternal Link (egal, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.Internal Link
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Bitte beachten Sie die derzeitigen Regelungen zu Besuchen im Bürgeramt aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2Internal Link.
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Behörde des neuen Wohnortes anmelden. Die Abmeldung am bisherigen Wohnort ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Sie müssen sich beim Bürgeramt nur abmelden, wenn Sie eine Nebenwohnung ersatzlos aufgeben, keine neue Wohnung im Inland beziehen oder ins Ausland verziehen. Sie können Ihre Abmeldung auch per Post übersenden.
Bei einer Abmeldung entstehen für Sie keine Kosten.