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Meldebescheinigung

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Frankfurter BürgerämterInternal Link.

Sie können Ihren Antrag direkt online stellen:

Aus gegebenem Anlass warnen wir vor der Nutzung von Drittanbieter-Seiten für die Online-Beantragung von Meldebescheinigungen. Es können hierdurch für Sie unnötige Mehrkosten und ein Zeitverzug entstehen.

Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich den auf dieser Seite verlinkten Online-Dienst.


ACHTUNG: Wenn Sie eine neue Wohnung in Frankfurt am Main anmeldenInternal Link, oder sich innerhalb Frankfurts ummeldenInternal Link möchten, müssen Sie persönlich in unseren Bürgerämtern vorsprechen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.Internal Link

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Leistungsbeschreibung

Eine Meldebescheinigung ist eine gesiegelte und unterschriebene Bescheinigung über die im Melderegister gespeicherten Daten einer aktuell oder ehemals in Frankfurt am Main gemeldeten Person.

Hiermit können Sie gegenüber Dritten die über Ihre Person im Melderegister gespeicherten Daten nachweisen (z.B. aktuelle Adresse).

Es wird zwischen einer einfachen und einer erweiterten Meldebescheinigung unterschieden.

Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname, Vorname, frühere Namen, gebräuchlicher Vorname (Rufname), Ordens- und Künstlername
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort, bei Geburt im Ausland auch der Staat
  • Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält weitere, im Melderegister gespeicherte Daten (z.B. Familienstand, Staatsangehörigkeit/en, Religionszugehörigkeit, frühere Anschriften mit Ein- und Auszugsdatum sowie Ehegatten, Kinder und gesetzliche Vertreter inklusive deren Anschriften).

Verfahrensablauf

Der Antrag auf eine Meldebescheinigung ist an keine Form gebunden. Sie können eine Meldebescheinigung aktuell ausschließlich online oder schriftlich beantragen.

 

1) Online-Antrag

  • Hierfür benötigen Sie ein Dokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel), ein NFC-fähiges Mobiltelefon oder ein Kartenlesegerät und die AusweisAppExternal Link. Die Nutzung eines Servicekontos (z.B. bundIDExternal Link) ist optional.
  • Im Vorgang können Sie auswählen, ob Sie eine schriftliche oder eine elektronische Meldebescheinigung beantragen möchten.
  • Die schriftliche Meldebescheinigung ist gebührenpflichtig (10,00 €). Die Bezahlung erfolgt im Rahmen des Online-Antrags. Die Meldebescheinigung wird von uns an Ihre Meldeanschrift geschickt. Die Zustellung dauert ca. eine Woche.
  • Die elektronische Meldebescheinigung ist gebührenfrei und wird Ihnen automatisiert im Vorgang zum Download bereitgestellt.

 

2) Schriftliche Antragstellung

  • Sie schicken uns einen schriftlichen Antrag (Stadt Frankfurt am Main, Bürgeramt, Zeil 3, 60313 Frankfurt am Main)
  • Die Gebühren (10,00 €) überweisen Sie auf folgendes Konto: IBAN: DE15 5001 0060 0000 1036 04, BIC: PBNKDEFF
  • Als Verwendungszweck geben Sie bitte an: Meldebescheinigung - Name, Vorname
  • Nach erfolgtem Zahlungseingang schicken wir die Meldebescheinigung an Ihre Meldeanschrift. Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie uns vorab einen Überweisungsbeleg zukommen lassen.
  • Die postalische Zustellung der Meldebescheinigung dauert ca. eine Woche.
  • Bitte beachten Sie, dass Meldebescheinigungen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail übermittelt werden dürfen.

Voraussetzungen

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Meldebescheinigungen können nur für aktuell oder ehemals in Frankfurt am Main gemeldete Personen ausgestellt werden.

Sie können Meldebescheinigungen für sich als auch für im eigenen Haushalt gemeldete Ehe-/Lebenspartner und eigene minderjährige Kinder beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Online-Antrag: Dokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel) und dazugehörige sechsstellige PIN, NFC-fähiges Mobiltelefon oder Kartenlesegerät, AusweisAppExternal Link, bundID-KontoExternal Link (optional)

 

Schriftliche Antragstellung: formloser Antrag, ggf. Überweisungsbeleg, ggf. Nachweis für eine Gebührenbefreiung (siehe „Welche Gebühren fallen an?“)

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Elektronische Meldebescheinigung: gebührenfrei

 

Schriftliche Meldebescheinigung: 10 €

Eine Gebührenbefreiung ist möglich, wenn die Meldebescheinigung nachweislich für Sozialleistungen (z.B. Sozialhilfe, Kindergeld, ALG, ALG II, gesetzliche Rentenversicherung) benötigt wird. Hierfür muss grundsätzlich ein Nachweis vorgelegt werden (z.B. Schreiben des Jobcenters).

 

 

 

Bearbeitungsdauer

Elektronische Meldebescheinigung

  • Die elektronische Meldebescheinigung kann sofort heruntergeladen werden.

 

Schriftliche Meldebescheinigung

  • Die Zustellung auf dem Postweg dauert ca. eine Woche.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Meldebescheinigungen, die zur Vorlage bei einer Behörde im Ausland bestimmt sind, bedürfen in der Regel einer Überbeglaubigung. Sollten Sie wissen, dass Sie die Meldebescheinigung für eine ausländische Stelle benötigen, so teilen Sie uns dies bitte im Rahmen der Antragstellung mit.

Für weitere Informationen verweisen wir auf den Internetauftritt des Regierungspräsidiums DarmstadtExternal Link.

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