Der Antrag auf eine
Meldebescheinigung ist an keine Form gebunden. Sie können eine
Meldebescheinigung online, schriftlich, oder persönlich beantragen.
1) Online-Antrag
Über folgenden Link können Sie online eine Meldebescheinigung beantragen:
Sie benötigen hierfür ein Dokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel) und die AusweisAppExternal Link. Die Nutzung eines Servicekontos (z.B. bundIDExternal Link) ist optional.
Im Vorgang können Sie auswählen, ob Sie eine schriftliche oder eine elektronische Meldebescheinigung beantragen möchten.
Die schriftliche Meldebescheinigung ist gebührenpflichtig (10,00 €). Die Bezahlung erfolgt im Rahmen des Online-Antrags. Die Meldebescheinigung wird von uns an Ihre Meldeanschrift geschickt. Die Zustellung dauert ca. eine Woche.
Die elektronische Meldebescheinigung ist gebührenfrei und wird Ihnen automatisiert im Vorgang zum Download bereitgestellt.
2)
Persönliche Vorsprache
Sie weisen sich in einem unserer
Bürgerämter unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments aus und erhalten die
Meldebescheinigung sofort nach erfolgter Bezahlung.
3)
Schriftliche Antragstellung
Sie schicken uns einen
schriftlichen Antrag und überweisen die Gebühren in Höhe von 10,00 € auf
folgendes Konto:
IBAN: DE15 5001 0060 0000 1036 04
BIC: PBNKDEFF
Als Verwendungszweck geben Sie
bitte an: Meldebescheinigung - Name,
Vorname
Nach erfolgtem Zahlungseingang
schicken wir die Meldebescheinigung an Ihre Meldeanschrift. Zur Beschleunigung
des Verfahrens können Sie uns vorab einen Überweisungsbeleg zukommen lassen.
Bitte beachten Sie, dass Meldebescheinigungen
aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail übermittelt werden
dürfen.
Die postalische Zustellung der
Meldebescheinigung dauert ca. eine Woche.