FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Anmeldung einer Wohnung

Anmeldung eines Wohnsitzes

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter BürgeramtInternal Link (egal, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).

Über https://wohnsitzanmeldung.deExternal Link können Sie ohne einen Termin und Wartezeit komplett online Ihre Haupt- bzw. alleinige Wohnung anmelden. Die Anmeldung einer Nebenwohnung ist über den Online-Vorgang nicht möglich!

Alternativ können Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache im Bürgeramt reservieren (Online-TerminvereinbarungInternal Link).

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung in Frankfurt am Main beziehen, müssen Sie sich nach Ihrem Einzug grundsätzlich persönlich anmelden.

Alternativ können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Neben den unten genannten Unterlagen bedarf es einer schriftlichen Vollmacht, die ausdrücklich zur Anmeldung ermächtigt. Abweichend davon können Sie der/dem Bevollmächtigten ein Anmeldeformular (pdf , 638KB)Download Link mitgeben, das Sie vorher ausgefüllt und unterschrieben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unter Umständen trotzdem ein persönlicher Besuch des Bürgeramtes notwendig sein kann.

Bitte beachten Sie bei einem Zuzug aus dem Ausland, dass neben der Angabe des Zuzugsstaates unbedingt die Nennung der letzten inländischen Adresse erfolgen muss, sofern in der Vergangenheit bereits eine Meldeadresse in Deutschland existierte.

Hinweise:

Verfahrensablauf

1) Online (Haupt- bzw. alleinige Wohnung)

  • Sie rufen die Seite https://wohnsitzanmeldung.deExternal Link auf und starten den Online-Dienst
  • Sie melden sich mit Ihrem bundID-Konto an und führen die An-/Ummeldung durch
  • Das Bürgeramt prüft und verarbeitet Ihren Antrag
  • Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link zum Download der Meldebestätigung als auch zur Änderung des Personalausweises bzw. der eID-Karte
  • Nach erfolgreicher Änderung des Personalausweises bzw. der eID-Karte erhalten Sie automatisiert innerhalb von 3-5 Werktagen postalisch einen Adressaufkleber für Ihren Personalausweis bzw. Ihre eID-Karte und - wenn vorhanden - den Reisepass

 

2) Persönlich

  • Sie sprechen persönlich im Bürgeramt vor bzw. lassen sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten (siehe "Welche Unterlagen werden benötigt?")

Voraussetzungen

1) Online

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt
  • Sie melden in Frankfurt am Main eine Haupt- bzw. alleinige Wohnung an
  • Sie melden sich alleine oder gemeinsam mit Ihrer Familie an (identische alte und neue Wohnung bei allen mitziehenden Personen)

Nicht möglich sind über den Online-Vorgang:

  • Anmeldung aus dem Ausland
  • Anmeldung einer Nebenwohnung

 

2) Persönlich

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt

Welche Unterlagen werden benötigt?

1) Online

  • Hinweis: Derzeit ist es noch nicht möglich, den Vorgang mit einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) durchzuführen.

 

2) Persönlich

  • Ausweisdokumente aller anzumeldenden Personen

Deutsche Staatsangehörige

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass.
  • Bei Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres die Geburtsurkunde, falls noch kein Ausweisdokument vorhanden ist.
  • Im Reisepass und Kinderreisepass wird der neue Wohnort eingetragen. Auf dem Personalausweis wird die Anschrift geändert. 
EU-Bürger/-innen (inkl. Schweiz und Liechtenstein)
  • Identitätsausweis/Identitätskarte oder Reisepass und - wenn vorhanden - eID-KarteInternal Link. Auf dem Chip der eID-Karte wird die Anschrift geändert.
Nicht-EU-Bürger/-innen
  • Reisepass oder Passersatzpapiere und - wenn vorhanden - elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Auf dem eAT wird die Anschrift geändert.

 

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein:

  • Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil
  • Sterbeurkunde des früheren Ehegatten oder Lebenspartners
  • bei Kindern: Geburtsurkunde, Sorgerechtsnachweise
  • bei betreuten Personen: Betreuerausweis

Sämtliche Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Im Einzelfall können weitere Dokumente nachträglich verlangt werden.

Bei ausländischen Urkunden ist grundsätzlich eine von einem für deutsche Gerichte und Behörden zugelassenem Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung erforderlich.

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie im Infoblatt zur Datenschutzgrundverordnung (pdf , 37KB)Download Link.

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