Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter BürgeramtInternal Link (ungeachtet dessen, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.Internal Link
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Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates
der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche sind, wird auf Antrag
eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte)
ausgestellt.
Mit dieser Funktion ist das
sichere Ausweisen im Internet oder an Automaten möglich. Hierbei erfolgt die
Übertragung der persönlichen Daten Ende-zu-Ende verschlüsselt. Die Freigabe der
Daten erfolgt erst nach Eingabe der persönlichen Geheimnummer (PIN). Diese
erhält die antragstellende Person mittels eines von der Bundesdruckerei
automatisiert hergestellten Briefes (sog. PIN-Brief).
Die Karte dient nicht als Identitätsnachweis gegenüber Behörden bei persönlicher Vorsprache. Sie enthält
kein Lichtbild und keine aufgedruckte Anschrift.
Deutschen Staatsangehörigen und
Angehörigen von Drittstaaten steht die eID-Funktion durch den Personalausweis
oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) zur Verfügung. Die Funktion der eID-Karte
entspricht jener aus dem Personalausweis bzw. dem eAT. Um auch den übrigen
Staatsangehörigen diese Möglichkeit zu eröffnen, wurde die eID-Karte
eingeführt.
Die Beantragung der eID-Karte ist
freiwillig.
Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaates besitzen und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Deutsche Staatsangehörige und Angehörige von Drittstaaten sind nicht antragsberechtigt.
Gültiger Nationalpass bzw. ID-Karte (Personalausweis)
37 €
Wir freuen uns, wenn Sie mit Karte zahlen (wir akzeptieren Giro- und Debit-Karten)!
Die Gültigkeit der eID-Karte beträgt zehn Jahre.
Der Karteninhaber ist verpflichtet: