FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Abmeldungen / Ummeldungen / Anmeldungen

Ummeldung einer Wohnung

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter Bürgeramt Internal Link(egal, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).

Über https://wohnsitzanmeldung.deExternal Link können Sie ohne einen Termin und Wartezeit komplett online Ihre Wohnung ummelden.

Alternativ können Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache im Bürgeramt reservieren (Online-TerminvereinbarungInternal Link).

ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie innerhalb von Frankfurt am Main umziehen, müssen Sie sich nach Ihrem Einzug für Ihre neue Wohnung anmelden.

Verfahrensablauf

Online

  • Sie rufen die Seite https://wohnsitzanmeldung.deExternal Link auf und starten den Online-Dienst
  • Sie melden sich mit Ihrem bundID-Konto an und führen die An-/Ummeldung durch
  • Das Bürgeramt prüft und verarbeitet Ihren Antrag
  • Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link zum Download der Meldebestätigung als auch zur Änderung des Personalausweises bzw. der eID-Karte
  • Nach erfolgreicher Änderung des Personalausweises bzw. der eID-Karte erhalten Sie automatisiert innerhalb von 3-5 Werktagen postalisch einen Adressaufkleber für Ihren Personalausweis bzw. Ihre eID-Karte und - wenn vorhanden - den Reisepass

 

Persönlich

  • Sie sprechen persönlich im Bürgeramt vor bzw. lassen sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten (siehe "Welche Unterlagen werden benötigt?")

Voraussetzungen

Online

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt
  • Sie melden in Frankfurt am Main eine Haupt- bzw. alleinige Wohnung um
  • Sie melden sich alleine oder gemeinsam mit Ihrer Familie um (identische alte und neue Wohnung bei allen mitziehenden Personen)

 

Nicht möglich ist über den Online-Vorgang:

  • Anmeldung aus dem Ausland
  • Anmeldung einer Nebenwohnung

 

Persönlich

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt

Welche Unterlagen werden benötigt?

Online

  • Hinweis: Derzeit ist es noch nicht möglich, den Vorgang mit einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) durchzuführen.

 

Persönlich

  • Ausweisdokumente aller umzumeldenden Personen
Deutsche Staatsangehörige 
  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass.
  • Bei Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres die Geburtsurkunde, falls noch kein Ausweisdokument vorhanden ist.
  • Auf dem Personalausweis wird die Anschrift geändert.
 EU-Bürger/-innen (inkl. Schweiz und Liechtenstein)
  • Identitätsausweis/Identitätskarte oder Reisepass und - wenn vorhanden - eID-KarteInternal Link. Auf dem Chip der eID-Karte wird die Anschrift geändert.
 Nicht-EU-Bürger/-innen
  • Reisepass oder Passersatzpapiere und - wenn vorhanden - elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Auf dem eAT wird die Anschrift geändert.

 

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein:

  • Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil
  • Sterbeurkunde des früheren Ehegatten oder Lebenspartners
  • bei Kindern: Geburtsurkunde, Sorgerechtsnachweise
  • bei betreuten Personen: Betreuerausweis

Sämtliche Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Im Einzelfall können weitere Dokumente nachträglich verlangt werden.

Bei ausländischen Urkunden ist grundsätzlich eine von einem für deutsche Gerichte und Behörden zugelassenem Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

  • Für eine Ummeldung fallen keine Gebühren an.
  • Die Gebühr zur Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beträgt € 10,80.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.

Was sollte ich noch wissen?

  • Für die Ummeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "An-, Um- und Abmeldung von MinderjährigenInternal Link".
  • Beim Umzug innerhalb Frankfurt können Sie sich den Weg zur Kfz-Zulassungsstelle sparen, wenn Sie bei der Ummeldung die Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) vorlegen. Wenn in dieser Bescheinigung bereits eine Änderung mit Aufkleber erfolgt ist, können weitere Adressänderungen nur bei der Zulassungsbehörde erfolgen. Diese Verfahrensweise gilt allerdings nur für Privatpersonen. Firmenfahrzeuge können ausschließlich durch Vorsprache bei der Zulassungsbehörde umgemeldet werden.
  • Informationen zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie im Infoblatt zur Datenschutzgrundverordnung (pdf , 37KB)Download Link.

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