Wegfall der Passdaten bei elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT)

Wegfall der Passdaten bei elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT)

FAQ

Juni 2024

Wegfall der Passdaten bei elektronischen Aufenthaltstiteln eAT

WICHTIGE INFORMATION:

Das Rückführungsverbesserungsgesetz vom 21. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 54 vom 26. Februar 2024) sieht Änderungen bei der Erteilung von Aufenthaltstitel bei allen Arten der Niederlassungserlaubnis oder der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sowie für freizügigkeitsrechtliche Dokumente vor.

 

Ab sofort wird bei den untenstehenden Aufenthaltstiteln / Dokumenten auf die Angabe der Seriennummer und die Gültigkeit des zugehörigen Passes oder Passersatzpapiers verzichtet. Von dieser Regelung umfasst sind:

  • Niederlassungserlaubnisse nach den §§ 9 AufenthG, 18c AufenthG, 21 Abs. 4 AufenthG, 23 Abs. 2 AufenthG, 26 Abs. 3 AufenthG, 26 Abs. 4 AufenthG, 28 Abs. 2 AufenthG, § 31 Abs. 3 AufenthG, 35 AufenthG und 38 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU nach § 9a AufenthG
  • Aufenthaltskarten
  • Daueraufenthaltskarten
  • Aufenthaltsdokumente-GB
  • Aufenthaltsdokumente für Grenzgänger-GB

 

Dies hat zur Folge, dass kein Übertrag Ihres Aufenthaltstitels erforderlich ist, wenn Sie einen neuen Pass erhalten, solange Ihr Aufenthaltsrecht noch gültig ist. Bitte beachten Sie, dass dies erst für Aufenthaltstitel / Dokumente ab dem 11.04.2024 gilt. Überprüfen Sie zur Sicherheit die Daten auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel!