Ausstellung der digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation
WICHTIGER HINWEIS
Auf Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sowie der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung hat die Bundesregierung einer Novellierung des AufenthG und der BeschV auf den Weg gebracht. Mit der "Chancenkarte", der "Anerkennungspartnerschaft" und dem "Weg für Berufserfahrene" wurden neue Möglichkeiten im Zuwanderungsrecht eröffnet.Ein wichtiger Bestandteil dieser gesetzlichen Novellierung ist die Möglichkeit unter anderem mit einer ausländischen Berufsqualifikation einen Aufenthaltstitel zu erhalten.
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) hat am 19. Juni 2024 die Möglichkeit eröffnet, online zu prüfen, und zu bescheinigen, ob Ihre ausländische Berufsqualifikation den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Hierfür ist es erforderlich, dass die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde, im Herkunftsstaat anerkannt und mindestens zwei Jahre in Vollzeit absolviert wurde. Die ZAB erleichtert hiermit im Bereich der nicht-hochschulischen beruflichen Qualifikation, die Einreise und Arbeitsaufnahme in Deutschland.
Die ausgestellte Bescheinigung kann bei den zuständigen Visastellen oder auch direkt bei meiner Behörde im digitalen Antragsverfahren eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren und den anfallenden Gebühren bei der ZAB erhalten Sie hierExternal Link.
Zur Antragstellung bei der ZAB gelangen Sie hierExternal Link.