Merkblatt für israelische Staatsangehörige

Merkblatt für israelische Staatsangehörige

FAQ

Januar 2024

Merkblatt für israelische Staatsangehörige

Wichtige Information:

Am 26. Januar 2024 ist die Israel-Aufenthalts-Übergangsverordnung in Kraft getreten. 

allgemeine regelung

Die Verordnung regelt die vorübergehende Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für israelische Staatsangehörige bis zum 26. April 2024. 

 

Eingereiste israelische Staatsangehörige, die noch kein Visum oder einen Aufenthaltstitel besitzen, sind bis zum 26. April 2024 von der Pflicht eines Aufenthaltstitels für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet befreit. Diese Befreiung gilt rückwirkend ab dem 7. Oktober 2023, unter Berücksichtigung eines vor dem 07.10.2023 in Anspruch genommenen visumsfreien Aufenthaltes von 90 Tagen. Die Befreiung von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels gilt nur, solange noch keine ablehnende Entscheidung zur Erteilung eines Aufenthaltstitels getroffen wurde.

 

Für wen gilt die Israel-Aufenthalts-Übergangsverordnung konkret?

Die Verordnung betrifft alle israelischen Staatsangehörigen, die ab dem 09.07.2023 visumsfrei eingereist sind und bis zum 26.04.2024 im Bundesgebiet verweilen möchten, ohne im Besitz eines Aufenthaltstitels zu sein. Eine Beantragung eines Aufenthaltstitels ist in diesen Fällen nicht erforderlich.


Weitere Informationen und Beispiele dafür was für Sie zu beachten ist, können Sie dem entsprechenden Merkblatt entnehmen, welches Sie am Ende dieser Seite herunterladen können. 

dateien zum Download

 Merkblatt für israelische Staatsangehörige (pdf , 232KB)Download Link
 Bgbl. Israel-Aufenthalts-Übergangsverordnung (pdf , 248KB)Download Link