AKTUELL Erdbeben-Situation Türkei
Die vom Erdbeben betroffenen Menschen in der Türkei und Syrien erhalten über ein unbürokratisches Visaverfahren die Möglichkeit, zeitweise bei Angehörigen in Deutschland unterzukommen und hier – falls notwendig - medizinische Versorgung zu erhalten. Das Auswärtige Amt hat hierzu mit dem BMI ein vereinfachtes, pragmatisches Visumverfahren abgestimmt. Weitere Informationen hierzu können Sie der Seite des Auswärtigen Amtes entnehmen.External Link
Wir bitten zu beachten, dass Personen ein solches Visum nur dann erhalten, wenn sie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen. Der Nachweis muss mindestens in Form einer privaten Reisekrankenversicherung erfolgen. Unabhängig davon kommen Ansprüche im Rahmen des deutsch-türkischen Abkommens über Soziale Sicherheit in Betracht.
Als Nachweis über diese Ansprüche
dient der Vordruck A/T 11. Sofern Sie sich noch in der Türkei aufhalten,
erhalten sie diesen Vordruck bei jeder Provinzdirektion bzw. bei jedem
Sozialversicherungszentrum. Dort ist ein persönliches Erscheinen der
versicherten Person notwendig.
Personen, die sich bereits in
Deutschland aufhalten, können den Vordruck A/T 11 über die deutsche
Krankenversicherung mit dem Vordruck A/T 7 anfordern. Der Vordruck kann
ausschließlich durch die deutsche Krankenversicherung bei folgender Adresse
angefordert werden:
YURTDIŞI SÖZLEŞMELER VE
EMEKLİLİK DAİRE BAŞKANLIĞI
Mithatpaşa Caddesi No: 7
06430 SIHHIYE /ANKARA
TÜRKEI
Tel.: +90 312 458 78 88
Fax: +90 312 432 12 45
E-Mail-Adresse:
yurtdisisaglik@sgk.gov.trInternal Link
Bei der Beantragung des Vordrucks sind folgende Angaben erforderlich:
- Name, Vorname und Geburtsdatum |
- türkische Identifikationsnummer oder Versicherungsnummer der Person |
- Anfangs- und Enddatum |
AM 07. MAI 2023 IST DIE TÜRKEI-ERDBEBEN-AUFENTHALTS-ÜBERGANGSVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN
Nach dieser Verordnung sind bestimmte Personen bis zum 06.08.2023 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.Voraussetzung hierfür ist, dass die Personen am 06.02.2023 ihren alleinigen Wohnsitz in den vom Erdbeben betroffenen türkischen Provinzen Adana, Adıyaman, Diyarbakır, Elâzığ, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanlıurfa hatten und zwischen dem 06.02. und 07.05.2023 mit einem gültigen und durch eine deutsche Auslandsvertretung in der Türkei nach der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 erteilten Visum in die BRD eingereist sind. Zudem müssen sie sich am 07.05.2023 noch rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben.
Diese Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels erlischt mit der Ausreise aus dem Bundesgebiet.