Kahn, Jakob
Jakob Kahn wurde in Witzenhausen geboren. Dort besuchte er die israelitische Volksschule.1897 ging er nach Frankfurt und absolvierte dort eine kaufmännische Lehre. Er arbeitete bei verschiedenen Frankfurter Firmen als Buchhalter. Von 1914 bis 1920 war er in der städtischen Steuerverwaltung als Bürohilfsarbeiter tätig. Er war ledig, hatte keine Kinder und war jüdischen Glaubens.
Nach
einem Nervenzusammenbruch folgte eine längere Krankheit und schließlich
Invalidität. Von August 1921 bis März 1922 befand er sich in Behandlung in der
Heilanstalt in Köppern. Danach erhielt er eine kleine Invalidenrente und ging
verschiedenen Aushilfstätigkeiten nach. Bis 1937 wohnte er in der Hegelstraße
20 zur Untermiete.
Am
10. April.1937 wurde er in Frankfurt wegen des Verdachts auf „Unzucht mit
Männern“ festgenommen. Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte ihn am 22.
Juli 1937, teils nach der von den Nationalsozialisten verschärften Fassung des
§175, zu der relativ hohen Strafe von zwei Jahren Gefängnis und begründete dies
mit einer Vorstrafe aufgrund §175 aus dem Jahre 1927. Im Urteil wurde er als
„nicht besserungsfähig“ eingestuft. Zudem begutachtete ihn Professor Dr. Rolf
Hey vom Institut für gerichtliche Medizin der Universität Frankfurt, der auch
in vielen anderen §175-Verfahren tätig war, und bescheinigte ihm, dass er „ohne
eigentliche Anlage homosexuell und daher für seine Taten voll verantwortlich“
sei.
Jakob
Kahn verbüßte die Strafe im Strafgefängnis Frankfurt-Preungesheim. Sein
Gnadengesuch während der Haftzeit wurde abgelehnt. Nach Verbüßung seiner
Haftstrafe wurde er am 6. April 1939 zunächst entlassen. Im Rahmen einer groß
angelegten Aktion gegen homosexuelle Männer verhaftete ihn die Frankfurter
Polizei nur einen Monat später, am 2. Mai 1939, erneut. Als neue Adresse gab er
nun die Allerheiligenstraße 26b an, wo er vermutlich zur Untermiete wohnte.
Aufgrund
verschiedener Denunziationen anderer Verhafteter wurde Jakob Kahn, der
mittlerweile als zweiten Vornamen den Zwangsnamen „Israel“ führen musste, am
23. Juni 1939 erneut wegen Vergehen nach §175 zu acht Monaten Gefängnis
verurteilt. Die Haft verbüßte er zunächst in Frankfurt-Preungesheim. Am 13.
Juli 1939 überführte ihn die Polizei in das Strafgefängnis nach Diez an der
Lahn. Hier wurde er nach der Verbüßung der Haft am 1. Januar 1940 aber nicht
entlassen, sondern wieder der Polizeibehörde Frankfurt „zur Verfügung“
gestellt.
Im
Frühjahr 1940, wahrscheinlich am 8. Februar 1940, transportierte man ihn nach
Sachsenhausen bei Berlin, wo er als §175-Häftling und als Jude eingestuft wurde
und die Häftlingsnummer 10468 erhielt. Zu seinem Tod teilte die SS mit, er sei
angeblich durch eine Beinschwellung und eine Kreislaufschwäche umgekommen.
Der Stolperstein
wurde initiiert von Martin Dill und Heidi Stögbauer von der Initiative
Stolpersteine Frankfurt am Main und finanziert durch Gregor Schorberger.
Dank an Rainer Hoffschildt (Schwullesbisches Archiv, Hannover, SARCH) für die Hinweise zum Verfolgungsschicksal von Jakob Kahn.
Jakob Kahn | |
Geburtsdatum: |
5.11.1882 |
Verurteilt | §175 |
Haft: | 10.4.1937
und 2.5.1939 F-Preungesheim,
13.7.1939 Diez, 8.2.1940 KZ Sachsenhausen |
Todesdatum: | 12.4.1940 |