Kranzniederlegungen zu Ehren verstorbener Persönlichkeiten

Kranzniederlegungen zu Ehren verstorbener Persönlichkeiten

Preise und Ehrungen

Kranzniederlegungen zu Ehren verstorbener Persönlichkeiten und aus Anlass von Gedenktagen

Kranz an der Paulskirche
Kränze © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Nicoel Brevoord

Die Stadt Frankfurt am Main ehrt verstorbene Persönlichkeiten (Ehrenbürger/innen, Oberbürgermeister/innen, Bürgermeister/innen, Stadtverordnetenvorsteher/innen, Magistratsmitglieder, Stadtälteste und Goethe-Preisträger/innen), die durch ihr Wirken von herausragender Bedeutung für die Stadt waren, durch Niederlegen von Kränzen.

Über weitere Totenehrungen bedeutender und verdienter Persönlichkeiten wird im Einzelfall durch den Magistrat entschieden.

Zu folgenden besonderen Anlässen werden Kränze oder Buketts niedergelegt:

  • 18. März zum Gedenken an die Opfer der Luftangriffe des Zweiten Weltkrieges
  • 8. Mai zum Gedenken an die Befreiung Deutschlands von der Nationalsozialistischen Gewaltherrschaft
  • 20. Juli zum Gedenken an die Ereignisse des 20. Juli 1944
  • 18. September zum Gedenken an die im Jahre 1848 Gefallenen
  • 9. November zum Gedenken an die Opfer der Reichspogromnacht 1938
  • Volkstrauertag

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