Kranzniederlegungen zu Ehren verstorbener Persönlichkeiten und aus Anlass von Gedenktagen
Die Stadt
Frankfurt am Main ehrt verstorbene Persönlichkeiten (Ehrenbürger/innen,
Oberbürgermeister/innen, Bürgermeister/innen, Stadtverordnetenvorsteher/innen,
Magistratsmitglieder, Stadtälteste und Goethe-Preisträger/innen), die durch ihr
Wirken von herausragender Bedeutung für die Stadt waren, durch Niederlegen von
Kränzen.
Über weitere
Totenehrungen bedeutender und verdienter Persönlichkeiten wird im Einzelfall
durch den Magistrat entschieden.
Zu folgenden
besonderen Anlässen werden Kränze oder Buketts niedergelegt:
- 18. März zum Gedenken an die Opfer der Luftangriffe des Zweiten Weltkrieges
- 8. Mai zum Gedenken an die Befreiung Deutschlands von der Nationalsozialistischen Gewaltherrschaft
- 20. Juli zum Gedenken an die Ereignisse des 20. Juli 1944
- 18. September zum Gedenken an die im Jahre 1848 Gefallenen
- 9. November zum Gedenken an die Opfer der Reichspogromnacht 1938
- Volkstrauertag