Ehrenbrief des Landes Hessen
Der damalige hessische Ministerpräsident
Albert Oswald stiftete den Ehrenbrief im Jahre 1973, welcher seitdem an
engagierte Bürger verlieren wird um ihre langjährige ehrenamtliche Leistung im
Bereich der demokratischen, sozialen oder kulturellen Gestaltung der
Gesellschaft zu würdigen. Die Auszeichnung setzt eine mindestens 12-jährige
ehrenamtliche Tätigkeit in kommunalen Einrichtungen mit kulturellen und
sozialen Zielen voraus und kann sowohl an Vereinsfunktionäre als auch an
politische Amtsträger wie z.B. Stadtverordnete vergeben werden. Seit 1998
entscheiden die Landräte/-innen bzw. die Oberbürgermeister/-innen über die
Verleihung des Ehrenbriefs. In Hessen werden jährlich 1.000 bis 1.500
Ehrenbriefe vergeben.
Das Protokoll der Stadt Frankfurt am Main
übernimmt im Auftrag des Hessischen Ministerpräsidenten die Sachbearbeitung zur
Verleihung des Ehrenbriefs des Landes Hessen, die Ehrung erfolgt durch den Oberbürgermeister oder ein anderes Magistratsmitglied im Kaisersaal des Römers.
Die Mitglieder der durch den
Verfassungsschutz beobachtenden Organisationen können nicht geehrt werden. Der
Ehrenbrief kann beim Begehen einer Straftat auch aberkannt werden.
Vordrucke und Merkblätter können hier heruntergeladen werden. Für Rückfragen können Sie sich gerne an das Protokoll unter der Telefonnummer +49 (0)69 212-33766 wenden.