Ehe- und Altersjubilare

Ehe- und Altersjubilare

Preise und Ehrungen

Ehe- und Altersjubilare

Symbolbild Jubiläen
Alters- und Ehejubiläen © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Blumen: Elvira Gruss-Neuhardt

Der Oberbürgermeister lässt Ehe- und Altersjubilaren ein Glückwunschschreiben zusammen mit einem Geschenk überreichen.

Für Ehejubiläen gelten folgende Anlässe:

Goldene Hochzeit (50 Jahre)
Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
Gnadenhochzeit (70 Jahre)

Als Altersjubiläum gilt die Vollendung des 90., 95., 100. und danach jedes weiteren Lebensjahres. Anträge auf Ehrungen können über den jeweiligen Stadtbezirksvorsteher oder beim Hauptamt und Stadtmarketing, Abteilung Protokoll, gestellt werden.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Ehrungsordnung der Stadt Frankfurt am Main (pdf , 127KB)Download Link


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