Ehe- und Altersjubilare
Der
Oberbürgermeister lässt Ehe- und Altersjubilaren ein Glückwunschschreiben
zusammen mit einem Geschenk überreichen.
Für
Ehejubiläen gelten folgende Anlässe:
Goldene
Hochzeit (50 Jahre)
Diamantene
Hochzeit (60 Jahre)
Eiserne
Hochzeit (65 Jahre)
Gnadenhochzeit
(70 Jahre)
Als
Altersjubiläum gilt die Vollendung des 90., 95., 100. und danach jedes weiteren
Lebensjahres. Anträge auf Ehrungen können über den jeweiligen
Stadtbezirksvorsteher oder beim Hauptamt und Stadtmarketing,
Abteilung Protokoll, gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Ehrungsordnung der Stadt Frankfurt am Main (pdf , 127KB)Download Link