Nr. 01 Denkmaltopographie der Stadt Frankfurt am Main
Mit dieser Broschüre findet die 30 Jahre lang in der Frankfurter Denkmalschutzbehörde angestrebten Rechtssicherheit ihren aktuellen Abschluss, nach dem 1. Juli 2001 wird sich entschieden, was über die hier aufgenommenen Gebäudeliste hinaus als Kulturdenkmal nachrücken kann. Dass Denkmalschutz und Denkmalpflege um die Wende zum dritten Jahrtausend in einer sich so rasant wie Frankfurt verändernde Stadt schwerer als in den Jahren unmittelbar nach 1971 durchsetzbar sind, gilt nicht als neue Einsicht: Zu krass sind die Widersprüche von Kultur und Kommerz beim Abwägen von Grundstücks- und Gebäudewert. Zu vielfältig erscheinen konkurrierende Ziele für Politiker, als deren einsichtigeres dem Umweltschutz unbestritten größere Bedeutung zukommt.
Die hiermit vorgestellte Broschüre schreibt den Frankfurter Denkmalbestand bis ca. 1970 fort und ist so dimensioniert, dass sie in der Umschlagklappe jenes großen Buches Aufnahme finden kann. Zwei Jahre währende Verhandlungen zwischen Behörden oder Gremien von Land und Stadt zwecks einvernehmlicher Bewertung der in ihr als zusätzliche Kulturdenkmäler genannten Gebäude ließen diese Liste zwar öffentlich, jedoch nicht offiziell werden. So gebot es jenes bereits erwähnte Prinzip der Rechtssicherheit für Eigentümer wie Mieter, für Makler wie Spekulanten jetzt endlich prüfbar Klarheit zu schaffen.