Stecker, Karl

Stecker, Karl

Stolperstein-Biographien im Gallus

Stecker, Karl

Karl Stecker wurde in Frankfurt am Main geboren. Seine Eltern hatten in Bockenheim eine Trinkhalle. Er war evangelisch getauft, ledig und wohnte zuletzt in der Frankenallee 60 (2. Etage) zur Untermiete. Von Beruf war er Mechaniker.

 

1932 wurde er zum ersten Mal wegen homosexueller Handlungen in zwei Fällen zu sechs Monaten Gefängnishaft verurteilt. Im Jahr darauf verurteilte ihn ein Gericht in Frankfurt erneut nach §175, diesmal verbunden mit einer vorsätzlichen Körperverletzung, zu sechs Monaten und einer Woche Gefängnishaft sowie zur Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte für drei Jahre.

 

Kurz nach seiner Entlassung wurde er am 4. Januar 1934 erneut wegen „widernatürlicher Unzucht“ verhaftet und am 17. April 1934 von einem Schöffengericht in Frankfurt am Main verurteilt. Im Urteil wird er als "geistig minderwertig" eingeschätzt. Unter Verweis auf seine beiden verbüßten Vorstrafen wurde er auf Basis §175 zu der hohen Strafe von zwei Jahren Gefängnis sowie zu drei Jahren Ehrverlust verurteilt.

 

Aufgrund der Berufung durch die Staatsanwaltschaft ordnete das Berufungsgericht zusätzlich seine Sicherungsverwahrung an, also unbegrenzte Haft nach Verbüßung seiner Strafe. Die von Steckers Anwalt eingelegte Revision wurde verworfen. Zur Strafverbüßung überführte man ihn am 3. Juli 1934 zunächst in die Haftanstalt Freiendiez bei Limburg.

 

Nach der Verbüßung der Strafe begann für ihn im März 1936 die Sicherungsverwahrung in der Strafanstalt Ziegenhain in der hessischen Schwalm. Im Juni 1938 wurde er in die Sicherungsanstalt Schwäbisch Hall in Württemberg verlegt. Im Zuge der Sicherungsverwahrung wurde Stecker am 25. Mai 1939 zur Schwerstarbeit in das Strafgefangenenlager VII Esterwegen im Emsland verlegt. Am 18. Oktober 1940 transportierte man ihn von dort in die Sicherungsanstalt Butzbach.

 

Reichsjustizminister Otto Thierack hatte im September 1942 mit dem SS- und Polizeichef Heinrich Himmler vereinbart, dass Sicherungsverwahrte und zu langen Haftstrafen Verurteilte „durch einen Einsatz dort, wo sie zugrunde gingen, vernichtet werden“. Ende 1942 und Anfang 1943 wurde die Mehrzahl der Sicherungsverwahrten vom Justizvollzug an die Polizei ausgeliefert und in ein KZ transportiert, so auch Stecker. Am 9. Dezember 1942 wurde er der Polizei Gießen übergeben und nach Mauthausen in Österreich transportiert, wo er nach wenigen Tagen im Außenlager Gusen starb.

 

Nach Kriegsende, am 6. September 1946, beantragte der Oberstaatsanwalt am Landgericht Frankfurt die Ausschreibung Karl Steckers im Fahndungsbuch zur Wiederaufnahme der Sicherungsverwahrung, die offiziell noch nicht beendet war. Die Fahndung dauerte noch bis zum September 1948, als die Gießener Polizei der Staatsanwaltschaft Frankfurt Bericht erstattete, Stecker sei vermutlich "aus der Strafanstalt Butzbach, im Sammeltransport, nach dem Konzentrationslager Auschwitz überführt" worden. Erst jetzt wurden die Akten geschlossen.

 

Der Stolperstein wurde initiiert von Martin Dill und Heidi Stögbauer von der Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main und finanziert vom Männerchor „Die Mainsirenen e.V.“

 

Dank an Rainer Hoffschildt (Schwullesbisches Archiv, Hannover, SARCH) für die Hinweise zum Verfolgungsschicksal von Karl Stecker.

 

 

Bericht der Kripo Gießen zum Verbleib von Karl Stecker, 1948
Bericht der Kripo Gießen zum Verbleib von Karl Stecker, 1948 © Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Foto: Keine Angabe

 

 

Karl Stecker 
Geburtsdatum: 
13.1.1900 
Verurteilt   § 175 
Haft: 
4.1.1934 Frankfurt, Gefängnis Freiendiez, 1936 Ziegenhain, 1938 Schwäbisch Hall, 1939 Lager Esterwegen, 1940 Butzbach, 1942 KZ Mauthausen-Gusen
Todesdatum:   Dezember 1942 

 

 

 

Stolperstein Frankenallee 60, Stecker, Karl
Stolperstein Frankenallee 60, Stecker, Karl © Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main, Foto: Keine Angabe

 

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