Nr. 215 Südlich Rödelheimer Landstraße
Lage
Das Verfahrensgebiet liegt im Stadtteil Bockenheim. Es wird im Norden durch die Rödelheimer Landstraße begrenzt, im Osten durch die Main-Weser-Bahnstrecke, im Süden durch die Trasse der S-Bahnlinien S3 bis S5 und im Westen durch die Ludwig-Landmann-Straße.
Planung, Bodenordnung und Erschließung
Für das Verfahrensgebiet wurde der Bebauungsplan Nr. 834 „Südlich Rödelheimer Landstraße“ aufgestellt. Ziel dieses Bebauungsplans ist die Schaffung eines modernen Wohngebiets, welches durch untergeordnete Dienstleistungs- und Kerngebietsnutzungen unter Einbeziehung der zu erhaltenden gewerblichen Teilbereiche sowie prägenden Grünstrukturen ergänzt wird.
Da die bisherige Grundstücksstruktur eine unmittelbare Umsetzung der städtebaulichen Planung nicht zuließ, wird zur Neuordnung des Gebietes eine Umlegung nach den §§ 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ein erster Teilbereich wurde bereits neu geordnet. Mit Inkrafttreten zweier Beschlüsse über Vorwegnahmen der Entscheidung nach § 76 BauGB am 12.10.2021 und am 12.07.2022 wurden in der östlichen Hälfte des Verfahrensgebietes bereits ca. 82.000 m² Bauland und ca. 38.000 m² neue Erschließungsflächen (Verkehrs- und Grünflächen) bereitgestellt.
Verfahrensstand
Verfahrensschritt | Datum |
Umlegungsanordnung |
31.08.2017 |
Umlegungsbeschluss |
18.02.2019 |
Offenlage Bestandskarte und Bestandsverzeichnis | 13.03. bis 12.04.2019 |
1. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) |
12.10.2021 |
2. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) |
12.07.2022 |
Umlegungsplan |