Nr. 215 Südlich Rödelheimer Landstraße
Lage
Das Verfahrensgebiet liegt im Stadtteil Bockenheim. Es wird begrenzt im Norden durch die Rödelheimer Landstraße, im Osten durch die Main-Weser-Bahnstrecke, im Süden durch die Trasse der S-Bahnlinien S3 bis S5 und im Westen durch die Ludwig-Landmann-Straße.
Planung, Bodenordnung und Erschließung
Für das Verfahrensgebiet wird der Bebauungsplan B834 „Südlich Rödelheimer
Landstraße“ aufgestellt. Ziel dieses Bebauungsplans ist die Schaffung eines
modernen Wohngebiets, welches durch untergeordnete Dienstleistungs- und
Kerngebietsnutzungen unter Einbeziehung der zu erhaltenden gewerblichen
Teilbereiche sowie prägenden Grünstrukturen ergänzt wird.
Ergänzt werden die Festsetzungen durch den Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014 (§ 4542), wonach der Magistrat
beauftragt ist, im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen 30 % der durch
die Bebauungspläne zusätzlich ermöglichten Bruttogrundfläche Wohnen für den
geförderten Wohnungsbau zu sichern.
Da die derzeitige Grundstücksstruktur eine unmittelbare Umsetzung der städtebaulichen Planung nicht zulässt, wird zur Neuordnung des Gebietes eine Umlegung nach den §§ 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ein erster Teilbereich wurde bereits neu geordnet. Mit Inkrafttreten des Beschlusses über die Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 BauGB am 12.10.2021 wurden in der östlichen Hälfte des Verfahrensgebietes ca. 70.000 m² Bauland und ca. 38.000 m² neue Erschließungsflächen (Verkehrs- und Grünflächen) bereitgestellt. Somit können die ersten etwa 2.000 Wohneinheiten errichtet werden.
Verfahrensstand
Verfahrensschritt | Datum |
Umlegungsanordnung |
31.08.2017 |
Umlegungsbeschluss |
18.02.2019 |
Offenlage Bestandskarte und Bestandsverzeichnis | 13.03 bis 12.04.2019 |
1. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) |
12.10.2021 |
2. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) |
12.07.2022 |
Umlegungsplan |