Bodenordnung in Frankfurt am Main

Bodenordnung in Frankfurt am Main

Planen

Baulandbereitstellung durch Bodenordnung

Die Stadt Frankfurt a.M. erfährt derzeit einen stetigen Zuwachs der Bevölkerung und steht daher vor der Herausforderung ihre Bevölkerung mit Wohnraum und Gewerbeflächen zu versorgen.
Dabei ist der erhebliche Bevölkerungszuwachs kein neues Problem für die Stadt. Bereits in der Zeit am Ende des 19. Jahrhunderts hat diese Entwicklung zur Einführung eines neuen städtebaulichen Instruments, der Umlegung, geführt.
Das vom Frankfurter Oberbürgermeister Franz Adickes konzipierte und 1902 vom Preußischen Landtag verabschiedete, auch als „Lex Adickes“ bekannte, Gesetz über die Umlegung von Grundstücken in Frankfurt am Main schaffte die Voraussetzung für eine spekulationsfreie Siedlungsplanung.
Damit hatte Adickes ein Grundstückstauschverfahren etabliert, das bis heute in seinen wesentlichen Punkten als Umlegung oder vereinfachte Umlegung im Baugesetzbuch (BauGB) wiederzufinden ist.

Phasen der Baulandbereitstellung
Phasen der Baulandbereitstellung © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Stadtvermessungsamt

Mit der Umlegung oder vereinfachten Umlegung, als zentralem Element des Baulandbereitstellungsprozesses, werden nicht nur die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen bereitgestellt, sondern auch bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu geordnet, so dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

Die Umlegung ist laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes eine verfassungsrechtlich zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Das Grundstückstauschverfahren ist im Gegensatz zur Enteignung in erster Linie auf den Ausgleich der privaten Interessen der Eigentümer gerichtet. Wert und Bestand des Eigentums werden somit garantiert.

Durch die Umlegung und die vereinfachte Umlegung werden - anders als bei privatrechtlichen Regelungen - ohne notarielle Verträge und behördliche Genehmigungen baureife Grundstücke durch Verwaltungsakte geschaffen.