Umlegung nach dem BauGB
Die Umlegung ist ein nach den Bestimmungen des
Baugesetzbuchs (§§ 45-79 BauGB) geregeltes Grundstückstauschverfahren mit
Eigentumsgarantie. Sie dient der erstmaligen Erschließung eines bisher
unbebauten oder zur Neuordnung eines bereits bebauten Gebietes nach Maßgabe der
Festsetzungen eines Bebauungsplans. Eine Umlegung kann auch innerhalb der
im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB durchgeführt werden, wenn sich aus der Eigenart der näheren Umgebung oder einem einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB hinreichende Kriterien für die Neuordnung der
Grundstücke ergeben. Eine Umlegung kann auch eingeleitet werden, wenn der
Bebauungsplan noch nicht aufgestellt ist. Zwar erfolgt die Umlegung im Rahmen
einer auch öffentlichen Interessen dienenden städtebaulichen Planung, in erster
Linie ist die Umlegung aber auf den Ausgleich der privaten Interessen
gerichtet. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung eines Umlegungsverfahrens
besteht nicht.
Der Grundgedanke des Verfahrens ist die rechnerische Vereinigung aller im
Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke zur sogenannten Umlegungsmasse. Aus
dieser Masse werden der Gemeinde vorab die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen
zugeteilt. Die verbleibenden Flächen (Verteilungsmasse) werden den beteiligten
Eigentümern nach Lage, Form und Größe in Form von zweckmäßig gestalteten
Baugrundstücken zugeteilt.
Im Wesentlichen lässt sich das Umlegungsverfahren in drei
Schritten schematisch darstellen: