Nr. 179 Leuchte
Lage
Das zukünftige Neubaugebiet „Leuchte“ befindet sich am südöstlichen Ortsrand des Stadtteils Bergen-Enkheim. Es umfasst den Bereich zwischen den bebauten Grundstücken der Leuchte und der Rangenbergstraße im Süden und Westen, der Barbarossastraße im Norden sowie der Straße „Leuchte“ im Osten.
Planung und Bodenordnung
Das neue Wohngebiet wird über eine Sammelstraße erschlossen, die von dreigeschossigen Wohnzeilen mit Staffelgeschossen flankiert wird.
Östlich und westlich der Zeilenbebauung schließen sich Wohngebiete mit Reihen- und Doppelhäusern an. Entlang der öffentlichen Grünfläche – Binnendüne – sollen dreigeschossige Stadtvillen mit Staffelgeschossen entstehen. Die Gebiete werden über Anliegerstraßen, die sich zu kleinen Plätzen aufweiten, erschlossen.
Zur Umsetzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 377 - Leuchte wurde ein Umlegungsverfahren nach den §§ 45 ff. Baugesetzbuch durchgeführt. Von der Grundstücksneuordnung waren ca. 260 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 12,3 ha betroffen.
Erst nach Verlagerung der im Plangebiet vorkommenden Zauneidechsenpopulation in einen geeigneten Ersatzlebensraum, konnte das Umlegungsverfahren abgeschlossen werden.
Verfahrensstand
Aktuell
Der Umlegungsplan vom 12.11.2018 ist unanfechtbar geworden. Die Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit nach § 71 Abs. 1 BauGB erfolgte im "Amtsblatt Stadt Frankfurt am Main", Nr. 3, vom 15.01.2019 (Seite 72).
Verfahrensschritt | Datum |
Umlegungsanordnung |
10.04.1995 |
Umlegungsbeschluss |
10.08.2001 |
Offenlage Bestandskarte und Bestandsverzeichnis | 24.09 bis 23.10.2001 |
1. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 30.04.2012 |
2. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 12.02.2013 |
3. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 05.03.2013 |
4. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 16.04.2013 |
5. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 16.04.2013 |
6. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 05.11.2013 |
Umlegungsplan (Inkrafttreten) | 12.11.2018 |