Nr. 153 - Nördlich Theodor-Heuss-Allee (City-West)
Lage
Das Umlegungsgebiet wird im Süden begrenzt durch die Ludwig-Landmann-Straße und die Theodor-Heuss-Allee. Im Osten begrenzt die Trasse der S-Bahn-Linien S3 bis S6 und im Norden die Trasse der S-Bahn-Linien S3 bis S5 das Umlegungsgebiet.
Planung, Bodenordnung und Erschließung
Grundlage für die Neuordnung der Grundstücke im Umlegungsgebiet ist der Bebauungsplan Nr. B 550 - Solmsstraße/Voltastraße. Nach dieser Planung wurde entlang einer Doppelachse - Voltastraße und Ohmstraße - eine städtebauliche Mitte, in der sich das zentrale Wohngebiet konzentriert, geschaffen. Südlich und nördlich dieser zentralen Achse ist eine Mischung von Wohnen und Büros entstanden. Am südlichen Rand ist eine konzentrierte Bürobebauung vorhanden.
In der City-West wurde durch die frühzeitige Einleitung des Umlegungsverfahrens die Möglichkeit genutzt, Bebauungsplanung und Umlegung parallel zu bearbeiten und damit die Erkenntnisse aus den Erörterungen mit den Eigentümern in die Planung einfließen zu lassen. Da der Bebauungsplan erst 1999 als rechtsverbindliche Satzung vorlag, konnte das Ziel einer frühzeitigen Bebauung nur mit dem Instrument der Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 BauGB erreicht werden. Eine vorzeitige Regelung der Eigentums- und Besitzverhältnisse für Teilbereiche des Umlegungsverfahrens konnte damit nur mit dem Einverständnis aller von der einzelnen Regelung betroffenen Rechtsinhaber erfolgen. Aktuell befindet sich noch ein Grundstück im nordwestlichen Bereich des Umlegungsgebiets im Verfahren. Erst nach Aufgabe der derzeitigen gewerblichen Nutzung kann das Verfahren zum Abschluss gebracht werden.
Die Erschließungsmaßnahmen sind überwiegend abgeschlossen. Die nach dem Bebauungsplan festgesetzte Fläche für eine nördliche Ringerschließung des Gebiets wird nach Abschluss der Bodenordnung bereitgestellt.
Verfahrensstand
Verfahrensschritt | Datum |
Umlegungsanordnung | 14.05.1987 |
Umlegungsbeschluss | 27.07.1987 |
Offenlage Bestandskarte und Bestandsverzeichnis | 24.11. bis 23.12.1987 |
1. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 12.10.1991 |
2. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 28.02.1989 |
3. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 12.04.1991 |
4. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 16.07.1992 |
5. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 10.02.1993 |
6. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 15.09.1992 |
7. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 18.10.1994 |
8. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 17.07.1995 |
9. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 10.06.1992 |
10. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 21.06.1994 |
11. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 24.10.2000 |
12. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 11.06.1996 |
13. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 25.09.2000 |
14. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 19.12.1997 |
15. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 10.04.1997 |
16. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 26.02.1998 |
17. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 15.03.1999 |
18. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 02.02.1996 |
19. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 02.04.1997 |
20. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 14.04.1998 |
21. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 06.08.1901 |
22. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 08.08.2003 |
23. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | in Bearbeitung |
24. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 19.11.1999 |
25. Vorwegnahme der Entscheidung | eingestellt |
26. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 12.07.2005 |
27. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 20.08.2003 |
28. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 11.03.2003 |
29. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 30.04.2014 |
30. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 10.11.2008 |
31. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 29.01.2016 |
32. Vorwegnahme der Entscheidung | eingestellt |
1. Teilumlegungsplan (Inkrafttreten) | 01.08.2003 |
2. Teilumlegungsplan (Inkrafttreten) | 31.05.2005 |