Nr. 223 – Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung
Lage
Das Verfahrensgebiet liegt südwestlich der Bundesautobahn A 661 am nordöstlichen Rand des Stadtteils Eschersheim.
Planung, Bodenordnung und Erschließung
Grundlage für die Entwicklung des Gebietes ist der sich in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 902 – Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung. Dessen Aufstellungsbeschluss erfolgte am 26.06.2014, der mit Beschluss vom 11.07.2024 geändert wurde. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung des Bauplanungsrechts für ein sozial gemischtes und verkehrsberuhigtes Wohnquartier, in dem großzügige Grünflächen mit dem angrenzenden Landschaftsraum vernetzt werden.
Zur Neuordnung der Grundstücke wird eine Umlegung nach den §§ 45 ff. BauGB durchgeführt. Abgeschlossen werden kann das Umlegungsverfahren erst, wenn der Bebauungsplan in Kraft getreten ist.
Verfahrensstand
Verfahrensschritt | Datum |
Umlegungsanordnung | 31.08.2017 |
Umlegungsbeschluss | 07.08.2024 |
Offenlage Bestandskarte und Bestandverzeichnis | 04.09. bis 04.10.2024 |
Umlegungsplan |