Nr. 213 Nördlich Dieburger Straße
Lage
Das Verfahrensgebiet liegt im Stadtteil Fechenheim nördlich des Mainbogens innerhalb des Geltungsbereichs des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße und des rechtsverbindlichen Bebauungsplans B 605 - KGV Mainperle e.V.
Planung, Bodenordnung und Erschließung
Mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 wurde der Bebauungsplan Nr. 698 aufgestellt.
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung des Bauplanungsrechts für ein neues
Wohn- und Mischquartier im Bereich nördlich der Dieburger Straße sowie die
planungsrechtliche Sicherung des Fechenheimer Grünzugs als eine dauerhaft von
Bebauung freizuhaltende überörtliche Grünverbindung.
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014 (§ 4542) ist
der Magistrat beauftragt, im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen 30 %
der durch die Bebauungspläne zusätzlich ermöglichten Bruttogrundfläche Wohnen
für den geförderten Wohnungsbau zu sichern.
Das Gebiet ist ca. 9 ha groß. Der vorgelagerten Wohnbebauung entlang der Dieburger Straße schließen sich rückwärtig gewerbliche Nutzungen und Gärten an. Eine unmittelbare Umsetzung des dem Bebauungsplan zugrundeliegenden städtebaulichen Konzepts ist auf Grund der überwiegend kleinteiligen Grundstücks- und heterogenen Eigentümerstruktur nicht möglich.
Aus diesem Grunde erfolgt die Neuordnung der Grundstücks- und Rechtverhältnisse durch Umlegung nach den §§ 45 ff. BauGB.
Verfahrensstand
Verfahrensschritt | Datum |
Umlegungsanordnung |
31.08.2017 |
Umlegungsbeschluss |
14.09.2018 |
Offenlage Bestandskarte und Bestandsverzeichnis | 09.10 bis 08.11.2018 |
Vorwegnahme der Entscheidung | |
Umlegungsplan |