Nr. 213 - Nördlich Dieburger Straße
Lage
Das Verfahrensgebiet liegt im Stadtteil Fechenheim und befindet sich nördlich der Dieburger Straße und südlich des nördlich angrenzenden Gewerbegebiets Ferdinand-Porsche-Straße sowie der nordöstlich liegenden Bestandsbebauung an der Bregenzer Straße.
Planung, Bodenordnung und Erschließung
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26.06.2014 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 698 beschlossen. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung des Bauplanungsrechts für ein neues Wohn- und Mischquartier im Bereich nördlich der Dieburger Straße sowie die planungsrechtliche Sicherung des Fechenheimer Grünzugs als eine dauerhaft von Bebauung freizuhaltende überörtliche Grünverbindung. Das Gebiet ist ca. 9 ha groß. Der Wohnbebauung entlang der Dieburger Straße schließen sich im rückwärtigen Bereich gewerbliche Nutzungen und Gärten an. Eine unmittelbare Umsetzung des Bebauungsplanentwurfs ist auf Grund der überwiegend kleinteiligen Grundstücks- und heterogenen Eigentümerstruktur nicht möglich.
Daher erfolgt die Neuordnung der Eigentums- und
Rechtverhältnisse durch Umlegung nach den §§ 45 ff. BauGB. Das Umlegungsgebiet
umfasst sowohl den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplans Nr. 698 als auch einen Teil des nordöstlich angrenzenden
rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 605 - KGV Mainperle e.V.
Verfahrensstand
Verfahrensschritt | Datum |
Umlegungsanordnung |
31.08.2017 |
Umlegungsbeschluss |
14.09.2018 |
Offenlage Bestandskarte und Bestandsverzeichnis | 09.10. bis 08.11.2018 |
1. Vorwegnahme der Entscheidung (Inkrafttreten) | 27.12.2022 |
Umlegungsplan |