Vereinfachte Umlegung

Vereinfachte Umlegung

Bodenordnung

Die vereinfachte Umlegung

Mit der vereinfachten Umlegung wird im Baugesetzbuch (§§ 80 – 84 BauGB) ein Bodenordnungsinstrument zur Grundstücksneuordnung kleinerer Bereiche zur Verfügung gestellt. Ebenso wie die  Umlegung ist die vereinfachte Umlegung ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren, um nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke zu bilden.
Der Anwendungsbereich beschränkt sich allerdings bei der vereinfachten Umlegung auf unmittelbar aneinander grenzende oder in enger Nachbarschaft liegende Grundstücke  oder  Grundstücksteile, die nicht selbständig bebaubar sein dürfen. So schafft sie die Voraussetzungen für die Verwirklichung eines Bebauungsplans oder für die Umsetzung der zulässigen Nutzung innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles. Eine durch die vereinfachte Umlegung für den Grundstückseigentümer bewirkte Wertminderung darf nur unerheblich sein.

Da bei der vereinfachten Umlegung - im Gegensatz zur  Umlegung - einige Verfahrensschritte entfallen, kann das Verfahren zügiger durchgeführt werden.

vereinfachte Umlegung
Beispiel einer vereinfachten Umlegung © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Stadtvermessungsamt

Verfahrensablauf einer vereinfachten Umlegung
Verfahrensablauf einer vereinfachten Umlegung © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Stadtvermessungsamt