Die vereinfachte Umlegung
Mit der vereinfachten Umlegung wird im Baugesetzbuch
(§§ 80 – 84 BauGB) ein Bodenordnungsinstrument zur Grundstücksneuordnung
kleinerer Bereiche zur Verfügung gestellt. Ebenso wie die Umlegung ist die vereinfachte Umlegung ein
gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren, um nach Lage, Form und Größe
für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke zu
bilden.
Der Anwendungsbereich beschränkt sich allerdings bei der vereinfachten Umlegung
auf unmittelbar aneinander grenzende oder in enger Nachbarschaft liegende
Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht selbständig
bebaubar sein dürfen. So schafft sie die Voraussetzungen für die Verwirklichung
eines Bebauungsplans oder für die Umsetzung der zulässigen Nutzung innerhalb
eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles. Eine durch die vereinfachte Umlegung
für den Grundstückseigentümer bewirkte Wertminderung darf nur unerheblich sein.
Da bei der vereinfachten Umlegung - im Gegensatz
zur Umlegung - einige Verfahrensschritte
entfallen, kann das Verfahren zügiger durchgeführt werden.