Frankfurter Bogen
Das Baugebiet
Im Frankfurter Norden ist der Frankfurter Bogen auf einer Gesamtfläche von 72 ha mittlerweile zu einem neuen Stadtteil gewachsen. Etwa 2.200 Wohneinheiten für insgesamt ca. 5.500 Menschen wurden im neuen Stadtteil errichtet. Das Gebiet hat eine ausgewogene Wohnbebauung mit einer umfassenden privaten und öffentlichen Infrastruktur und besitzt einen hervorragenden ÖPNV-Anschluss. Vom Heim für junge Familien über die vermietbare oder eigengenutzte Eigentumswohnung bis zur seniorengerechten Wohnung ist jede Wohnnutzung anzutreffen.
Das Baugebiet ist unter anderem aufgrund der folgenden Standortvorteile zu einem bevorzugten Wohnstandort geworden:
- naturnahe Stadtrandbebauung mit üppiger Durchgrünung
- unmittelbare Nähe zu Freizeit- und Naherholungsangeboten (Bezirkssportanlage, Grüngürtel und Lohrberg)
- verkehrstechnische Nähe zu den Arbeitsplätzen (schnelle Verbindung in die Innenstadt) durch die Stadtbahnlinie 18 sowie die U-Bahnlinie U5
- optimale Anbindung des Individualverkehrs (A 661 und B3a)
- Mischung von Dienstleistungsarbeitsplätzen und Wohnen
- private und öffentliche Infrastruktureinrichtungen
Bodenordnung
Die kleinteilige Grundstücksstruktur (mehr als 1.000 Flurstücke mit über 300 Eigentümern) stand einer unmittelbaren Umsetzung der städtebaulichen Planung zunächst entgegen. Um bebauungsfähige Grundstücke im Baugebiet zu realisieren, wurde bereits frühzeitig mit einer Umlegung nach § 45 Baugesetzbuch begonnen.
Mit diesem Verfahren werden
- die Erschließungs- und sonstigen Gemeinbedarfsflächen bereitgestellt und
- alle Grundstücke in der Weise neugeordnet, dass sie zweckmäßig bebaut bzw. genutzt werden können.
Es liegt auf der Hand, dass ein derartig großes Neubaugebiet nicht in einem Zuge umgesetzt werden konnte. Das von Freizeit- und Kleingärten umgebene innere Gebiet wurde daher in drei Teilabschnitten, beginnend im Nordwesten, entwickelt.
Projektdaten: Baugebiet
Größe des Baugebietes | 72,4 ha |
Nettobauland | 24 ha |
Dauerkleingärten und Freizeitgärten |
12,2 ha |
Öffentliche Flächen § 55(2) BauGB: |
|
- Verkehrsflächen/öffentliche Grünflächen | 19,3 ha |
- Lärmschutzbereich | 2,3 ha |
- Flächen für den Naturschutz (Sukzessions- u. Ausgleichsflächen) |
4,9 ha |
Gemeinbedarfsflächen § 55(5) BauGB: |
|
- Schule und Kita | 3,2 ha |
- Bezirkssportanlage |
6,5 ha |