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Ausnahmegenehmigungen nach der StVO

Auto

Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Hier erhalten Sie alle Informationen darüber, welche Ausnahmegenehmigungen für den Straßenverkehr beantragt werden können und welche Voraussetzungen vorliegen müssen.

Im Straßenverkehrsamt erhalten Sie verschiedene Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse für den Straßenverkehr
Im Straßenverkehrsamt erhalten Sie verschiedene Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse für den Straßenverkehr © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Straßenverkehrsamt

Durch Ausnahmegenehmigung können Sie von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreit werden. Das ist nur in besonders dringenden Ausnahmesituationen gerechtfertigt, und auch nur dann, wenn die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.

Gemeint sind zum Beispiel schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Handwerker und Personen die im sozialen Dienst tätig sind.

Hier erfahren Sie welche Ausnahmegenehmigungen vom Straßenverkehrsamt ausgestellt werden und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.


Gutleutstraße 191
60327 Frankfurt am Main
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Öffnungs- und Sprechzeiten

Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen schriftlich (per Email oder Brief) oder telefonisch mit. Bei Bedarf können Sie Ihr Anliegen auch persönlich klären. Hierzu benötigen Sie einen Termin. Die Öffnungszeiten dafür sind wie folgt:

Di - Do
08:00 - 15:00 Uhr

Anfahrtsinformationen

Vom Hauptbahnhof mit der Buslinie 33 bzw. 37 bis zur Haltestelle Zanderstraße bzw. Gutleut-/Heilbronner Straße oder ca. 10 Minuten Fußweg.

Bei Anreise mit dem Auto empfehlen wir, im Parkhaus Hauptbahnhof-Süd, Einfahrt über die Mannheimer Straße, oder im Parkhaus in der Zanderstraße 12 (Rewe-Markt) zu parken.

Ein Parkplatz für mobilitätseingeschränkte Personen befindet sich im Hof des Gebäudes in der Gutleutstraße 191.

Ihre Anreise:

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