Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Hier erhalten Sie alle Informationen darüber, welche Ausnahmegenehmigungen für den Straßenverkehr beantragt werden können und welche Voraussetzungen vorliegen müssen.
Durch Ausnahmegenehmigung können Sie von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreit werden. Das ist nur in besonders dringenden Ausnahmesituationen gerechtfertigt, und auch nur dann, wenn die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.
Gemeint sind zum Beispiel schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Handwerker und Personen die im sozialen Dienst tätig sind.
Hier erfahren Sie welche Ausnahmegenehmigungen vom Straßenverkehrsamt ausgestellt werden und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.