An wen muss ich mich wenden?
Bitte stellen Sie den Antrag bei der Gemeinde, in der sich der Hauptsitz der Firma befindet. Falls der Hauptsitz in Frankfurt am Main liegt, ist die nachfolgende zuständige Stelle zuständig.
Bitte stellen Sie den Antrag bei der Gemeinde, in der sich der Hauptsitz der Firma befindet. Falls der Hauptsitz in Frankfurt am Main liegt, ist die nachfolgende zuständige Stelle zuständig.
Der Handwerker-Parkausweis für die Region Frankfurt RheinMain wird in Form einer vereinheitlichten Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erteilt und momentan im Rahmen einer vereinbarten Duldung in
und den Städten und Gemeinden in den Kreisen
gegenseitig anerkannt.
Der Handwerker-Parkausweis Region Frankfurt RheinMain berechtigt während der Ausübung der handwerklichen Tätigkeiten zum Parken vor Ort beim Kunden in Bereichen, in denen das Parken Beschränkungen unterliegt (z. B. in Bewohnerparkbereichen, im Bereich eines Parkscheinautomaten). Der Ausweis gilt jedoch nicht zum Parken vor dem eigenen Firmengelände.
Regionaler Handwerkerparkausweis Frankfurt RheinMain (ivm-rheinmain.de)
Die folgenden Unterlagen sind unter dem Punkt "Anlagen" einzeln hochzuladen:
Ihr
Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann hier variieren.
Bitte
sehen Sie daher von Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage ab, um die Bearbeitung
nicht zu verzögern.
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides können Sie Klage
beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Sitz: Frankfurt am Main,
Adalbertstraße 18) erheben.
In Ladezonen, die mit der Schilderkombination „absolutes Haltverbot“ und Zusatzzeichen „Lieferverkehr frei“ beschildert sind, darf mit dem Handwerkerparkausweis nicht geparkt werden.
Sie erhalten einen Handwerker-Parkausweis.