Der Parkausweis „Sozialer Dienst“ ist eine besondere Form der Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrs-Ordnung und ermöglicht bestimmte Erleichterungen beim Parken.
Das Parken ist bis zu zwei Stunden möglich
- an Parkscheinautomaten (ohne Betätigung)
- im eingeschränkten Haltverbot (Verkehrszeichen 286/290 Straßenverkehrs-Ordnung)
- auf den für Bewohner reservierten Flächen
- in Fußgängerbereichen (Verkehrszeichen 242 Straßenverkehrs-Ordnung) während der offiziellen Andienungszeit
Der Parkausweis berechtigt nicht dazu, vor dem eigenen Firmensitz oder der eigenen Wohnung zu parken.
Firmen und Institutionen, die im „Sozialen Dienst“ tätig sind, können einen Parkausweis „Sozialer Dienst“ beantragen.
Hierbei handelt es sich insbesondere um ambulante Pflegedienste sowie Behindertenfahrdienste oder Hebammen mit Hausbesuchstätigkeit.
Je nach Einzelfall sind im Rahmen der Antragstellung weitere Unterlagen notwendig. Die geeigneten Nachweise sind unter dem Punkt "Anlagen" einzeln hochzuladen.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 85 Euro. Der Parkausweis ist ein Jahr gültig. Eine Kennzeichenänderung kostet 11 Euro.
Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann hier variieren.
Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage ab, um die Bearbeitung nicht zu verzögern.
§ 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Sitz: Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18) erheben.
Der Parkausweis ist nur in Frankfurt am Main gültig.
Beim Parken müssen Sie eine Parkscheibe mit eingestellter Ankunftszeit auslegen.
Bei einer Kennzeichenänderung sind der alte Ausweis und die dazugehörige Genehmigungsurkunde im Original postalisch zurückzusenden.
Sie erhalten eine Genehmigungsurkunde mit orangefarbenem Parkausweis. Auf der Genehmigungsurkunde finden Sie neben den Gültigkeitsbereichen auch alle Auflagen und Informationen. Der Parkausweis wird aus dieser Genehmigungsurkunde herausgetrennt und im Original gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt. Die Genehmigungsurkunde ist mitzuführen.