Zuständige Stelle
Grundsätzlich sind Fußgängerzonen für das Befahren und Parken von Kraftfahrzeugen "tabu". Doch keine Regel ohne Ausnahme und so sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen nach § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung möglich.
Die Ausnahmegenehmigung kostet
Eine Dauerausnahmegenehmigung für 1 Jahr kostet 355,00 € pro Fahrzeug.
Ihr
Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann hier variieren.
Bitte
sehen Sie daher von Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage ab, um die Bearbeitung
nicht zu verzögern.
§ 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Sitz: Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18) erheben.
Sie erhalten eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO, die im Fahrzeug sichtbar auszulegen ist.