FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Besondere Erlaubnisse

Halt- und Parkerleichterungen, Befahren von Fußgängerzonen und gesperrten Wegen

Zuständige Stelle

 

Gutleutstraße 191
60327 Frankfurt am Main
Telefon
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(Buchstaben E - J, O)
(Buchstaben K - N, R)
(Buchstaben S – Z, Q)
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich sind Fußgängerzonen für das Befahren und Parken von Kraftfahrzeugen "tabu". Doch keine Regel ohne Ausnahme und so sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen nach § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung möglich.

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausnahmegenehmigung kostet

  • bis 1 Woche 35,00 €
  • bis 2 Wochen 60,00 €
  • bis 1 Monat 85,00 € pro Fahrzeug.

Eine Dauerausnahmegenehmigung für 1 Jahr kostet 355,00 € pro Fahrzeug.

Gebührenverzeichnis des Straßenverkehrsamtes

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann hier variieren.
Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage ab, um die Bearbeitung nicht zu verzögern.

Rechtsgrundlage

§ 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Rechtsbehelf

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Sitz: Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18) erheben.

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Sie erhalten eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO, die im Fahrzeug sichtbar auszulegen ist.

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