Privatpersonen, die Personen mit mindestens Pflegegrad 1 betreuen, können mit einer Ausnahmegenehmigung im jeweiligen Bewohnerparkgebiet auch ohne Bewohnerparkausweis oder Parkschein parken.
Die folgenden Unterlagen sind unter dem Punkt "Anlagen" einzeln hochzuladen:
Die Ausnahmegenehmigung, gültig für ein Jahr, kostet 35 €.
Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann hier variieren.
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage ab, um die Bearbeitung nicht zu verzögern.
§ 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Sitz: Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18) erheben.
Es kann pro pflegebedürftigen Person nur eine Ausnahmegenehmigung erstellt werden.