FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Besondere Erlaubnisse

Ausnahmegenehmigung für pflegende Privatpersonen zum Parken innerhalb einer Bewohnerparkzone

Zuständige Stelle

Gutleutstraße 191
60327 Frankfurt am Main
Telefon
(Buchstaben A - D, P)
(Buchstaben E - J, O)
(Buchstaben K - N, R)
(Buchstaben S – Z, Q)
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Privatpersonen, die Personen mit mindestens Pflegegrad 1 betreuen, können mit einer Ausnahmegenehmigung im jeweiligen Bewohnerparkgebiet auch ohne Bewohnerparkausweis oder Parkschein parken.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die folgenden Unterlagen sind unter dem Punkt "Anlagen" einzeln hochzuladen:

  • Nachweis über den Pflegegrad (mindestens Grad 1)
  • Angabe Fahrzeugkennzeichen (Fahrzeug muss auf den Antragstellenden zugelassen sein)
  • Betreuerausweis (zur Legitimation einer zu betreuenden Person).

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausnahmegenehmigung, gültig für ein Jahr, kostet 35 €.

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann hier variieren.
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage ab, um die Bearbeitung nicht zu verzögern.

Rechtsgrundlage

§ 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Rechtsbehelf

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Sitz: Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18) erheben.

Was sollte ich noch wissen?

Es kann pro pflegebedürftigen Person nur eine Ausnahmegenehmigung erstellt werden.

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