Parkausweis für außergewöhnlich gehbehinderte/blinde Menschen

Parkausweis für außergewöhnlich gehbehinderte/blinde Menschen

Besondere Erlaubnisse

Parkausweis für außergewöhnlich gehbehinderte/blinde Menschen (blauer Parkausweis)

Zuständige Stelle

Gutleutstraße 191
60327 Frankfurt am Main
Telefon
(Buchstaben A - D, P)
(Buchstaben E - J, O)
(Buchstaben K - N, R)
(Buchstaben S – Z, Q)
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Die Stadt Frankfurt am Main hilft, die Mobilität für Menschen mit Behinderungen in der Großstadt angenehmer zu gestalten. Dazu zählt auch eine Parkerleichterung im gesamten Stadtgebiet. Für Menschen mit Behinderungen mit den Merkmalen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes besteht die Möglichkeit der Gewährung von Parkerleichterungen. Der blaue Schwerbehindertenparkausweis ist EU-weit gültig. Damit ist beispielsweise das Parken auf allgemeinen Schwerbehindertenparkplätzen oder im Bereich von Parkscheinautomaten möglich, ohne dass ein Parkschein gelöst werden muss.

Unter Umständen ist auch die Einrichtung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes möglich. Informationen hierzu erhalten Sie nachfolgend.

 

Privater Parkplatz für Menschen mit Schwerstbehinderungen

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