FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Besondere Erlaubnisse

Schwerbehindertenparkplatz

Zuständige Stelle

Gutleutstraße 191
60327 Frankfurt am Main
Telefon
Fax
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Für Menschen mit Behinderungen mit den Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes besteht die Möglichkeit der Einrichtung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag und Unterlagen per E-Mail zusenden oder zu den Öffnungszeiten persönlich abgeben.

Voraussetzungen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag (siehe unter Anträge/ Formulare) kann per Post oder E-Mail gestellt werden. Diesem muss Folgendes beigelegt werden:
Eine Kopie bzw. bei Antragstellung per E-Mail ein Scan der Vorder- und Rückseite des blauen Schwerbehindertenparkausweises

Welche Gebühren fallen an?

Die Einrichtung eines entsprechenden Parkplatzes erfolgt kostenfrei.

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann hier variieren.
Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage ab, um die Bearbeitung nicht zu verzögern.

Rechtsgrundlage

§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Rechtsbehelf

Innerhalb eines Monats nach Einrichtung des Schwerbehindertenparkplatzes können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Sitz: Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18) erheben.

Was sollte ich noch wissen?

Der Schwerbehindertenparkplatz wird nach unserer Anordnung vom Amt für Straßenbau und Erschließung markiert und beschildert. Weitere Informationen erhalten Sie hier Amt für Straßenbau und ErschließungInternal Link

Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich oder persönlich mitgeteilt.

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