FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Genehmigungen/Bescheinigungen

Ausnahmegenehmigung für Werkstattwagen

Zuständige Stelle

 

Gutleutstraße 191
60327 Frankfurt am Main
Telefon
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(Buchstaben K - N, R)
(Buchstaben S – Z, Q)
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Montagefahrzeuge muss entweder das Merkmal "Sonder-KFZ-Werkstattwagen" im Fahrzeugschein eingetragen sein oder es muss eingetragen sein, dass Rohrschneideeinrichtung, Messgeräte, Kompressor oder Schraubstock fest im Fahrzeug eingebaut sind.

Hier ist das Parken damit erlaubt:

  • im eingeschränkten Haltverbot
  • auf Bewohnerparkplätzen
  • an Parkscheinautomaten ohne Betätigung
  • in Fußgängerzonen während der Andienungszeit
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der Parkflächenmarkierung (soweit die Durchfahrt eines LKW noch gewährleistet ist)
  • in Parkscheibenbereichen ohne Auslegung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die folgende Unterlage ist unter dem Punkt "Anlagen" hochzuladen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausnahmegenehmigung pro Fahrzeug kostet

  • bis 1 Woche 35,00 €
  • bis 2 Wochen 60,00 €
  • bis 1 Monat 85,00 €

Eine Dauerausnahmegenehmigung für 1 Jahr kostet pro Fahrzeug 355,00 €.

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann hier variieren.
Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage ab, um die Bearbeitung nicht zu verzögern.

Rechtsgrundlage

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Rechtsbehelf

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Sitz: Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18) erheben.

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