Zuständige Stelle
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Montagefahrzeuge muss entweder das Merkmal "Sonder-KFZ-Werkstattwagen" im Fahrzeugschein eingetragen sein oder es muss eingetragen sein, dass Rohrschneideeinrichtung, Messgeräte, Kompressor oder Schraubstock fest im Fahrzeug eingebaut sind.
Hier ist das Parken damit erlaubt: