Ausnahmegenehmigung für Werkstattwagen

Ausnahmegenehmigung für Werkstattwagen

Genehmigungen/Bescheinigungen

Ausnahmegenehmigung für Werkstattwagen

Zuständige Stelle

 

Gutleutstraße 191
60327 Frankfurt am Main
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Leistungsbeschreibung

Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Montagefahrzeuge muss entweder das Merkmal "Sonder-KFZ-Werkstattwagen" im Fahrzeugschein eingetragen sein oder es muss eingetragen sein, dass Rohrschneideeinrichtung, Messgeräte, Kompressor oder Schraubstock fest im Fahrzeug eingebaut sind.

Hier ist das Parken damit erlaubt:

  • im eingeschränkten Haltverbot
  • auf Bewohnerparkplätzen
  • an Parkscheinautomaten ohne Betätigung
  • in Fußgängerzonen während der Andienungszeit
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der Parkflächenmarkierung (soweit die Durchfahrt eines LKW noch gewährleistet ist)
  • in Parkscheibenbereichen ohne Auslegung

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