Zuständige Stelle
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Montagefahrzeuge muss entweder das Merkmal "Sonder-KFZ-Werkstattwagen" im Fahrzeugschein eingetragen sein oder es muss eingetragen sein, dass Rohrschneideeinrichtung, Messgeräte, Kompressor oder Schraubstock fest im Fahrzeug eingebaut sind.
Hier ist das Parken damit erlaubt:
Die folgende Unterlage ist unter dem Punkt "Anlagen" hochzuladen:
Die Ausnahmegenehmigung pro Fahrzeug kostet
Eine Dauerausnahmegenehmigung für 1 Jahr kostet pro Fahrzeug 355,00 €.
Ihr
Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann hier variieren.
Bitte
sehen Sie daher von Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage ab, um die Bearbeitung
nicht zu verzögern.
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides können Sie Klage
beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Sitz: Frankfurt am Main,
Adalbertstraße 18) erheben.