In bestimmten Einzelfällen ist das Anlegen eines Sicherheitsgurtes nicht möglich. Hierzu kann eine „Ausnahmegenehmigung von der Gurtpflicht“ beantragt werden.
Ein ärztliches Attest, aus dem eindeutig hervorgeht, dass Sie von der Gurtpflicht befreit werden müssen, ist erforderlich. Die Diagnose braucht aus dem Attest nicht hervorgehen.
Die folgenden Unterlagen sind unter dem Punkt "Anlagen" einzeln hochzuladen:
Die Verwaltungsgebühr beträgt 30 Euro. In bestimmten Fällen ist die Genehmigung auch gebührenfrei (zum Beispiel bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises).
Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann hier variieren.
Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage ab, um die Bearbeitung nicht zu verzögern.
§ 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Sitz: Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18) erheben.
Ein aktuelles ärztliches Attest muss auch bei einem Verlängerungsantrag vorliegen. Sofern Ihnen ein dauerhafter Krankheitszustand bescheinigt wird, ist es ausreichend, nur alle fünf Jahre ein Attest einzureichen. Die Ausnahmegenehmigung von der Gurtpflicht wird in jedem Fall immer nur für ein Jahr erteilt.