FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Besondere Erlaubnisse

Gurtbefreiung

Zuständige Stelle

Gutleutstraße 191
60327 Frankfurt am Main
Telefon
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(Buchstaben K - N, R)
(Buchstaben S – Z, Q)
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

In bestimmten Einzelfällen ist das Anlegen eines Sicherheitsgurtes nicht möglich. Hierzu kann eine „Ausnahmegenehmigung von der Gurtpflicht“ beantragt werden.

Voraussetzungen

Ein ärztliches Attest, aus dem eindeutig hervorgeht, dass Sie von der Gurtpflicht befreit werden müssen, ist erforderlich. Die Diagnose braucht aus dem Attest nicht hervorgehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die folgenden Unterlagen sind unter dem Punkt "Anlagen" einzeln hochzuladen:

  • ärztliches Attest, aus dem ersichtlich ist, dass Sie von der Gurtpflicht befreit werden müssen
  • falls vorhanden: Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises des Versorgungsamtes

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr beträgt 30 Euro. In bestimmten Fällen ist die Genehmigung auch gebührenfrei (zum Beispiel bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises).

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann hier variieren.
Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage ab, um die Bearbeitung nicht zu verzögern.

Rechtsgrundlage

§ 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung

Rechtsbehelf

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Sitz: Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18) erheben.

Was sollte ich noch wissen?

Ein aktuelles ärztliches Attest muss auch bei einem Verlängerungsantrag vorliegen. Sofern Ihnen ein dauerhafter Krankheitszustand bescheinigt wird, ist es ausreichend, nur alle fünf Jahre ein Attest einzureichen. Die Ausnahmegenehmigung von der Gurtpflicht wird in jedem Fall immer nur für ein Jahr erteilt.

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