Blitzer Geschwindigkeitskontrollen

Blitzer Geschwindigkeitskontrollen

... für das Auto

Geschwindigkeitskontrollen

Vorsicht Blitzer!

Von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtbiltzern und mobilen Geschwindigkeitskontrollen

Mobile Blitzeranlage in einem Fahrzeug der Städtischen Verkehrspolizei
Mobile Blitzeranlage in einem Fahrzeug der Städtischen Verkehrspolizei © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Straßenverkehrsamt

Für viele Autofahrer sind Blitzer und Geschwindigkeitskontrollen ein unerwünschtes und oftmals teures Ärgernis. Hierbei wird jedoch oft vergessen, dass eine nicht angepasste Geschwindigkeit tödliche Folgen haben kann. Jeder zu schnell gefahrene Kilometer kann entscheidend sein. Aus diesem Grund ist die Geschwindigkeitsüberwachung eine notwendige Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, die in Frankfurt am Main gemeinsam von der Polizei und der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit durchgeführt wird.

Wo muss ich mit Geschwindigkeitsüberwachungen rechnen?


Geschwindigkeitsüberwachungen findet an Stellen statt, an denen ein besonderes Bedürfnis hierfür besteht. Dies sind insbesondere Stellen oder Strecken bei denen eine Unfallhäufigkeit vorliegt. Des Weiteren werden sie insbesondere an schutzwürdigen Örtlichkeiten und Zonen wie an Fußgängerüberwegen und Schulbereichen eingesetzt. Auch Tempo 30-Zonen sind eingeschlossen sowie Bereiche, an denen bekanntermaßen deutlich überhöhte Geschwindigkeiten gefahren werden und die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Die Überwachungen erfolgen in Form von mobilen Geschwindigkeitskontrollen und anhand fest installierten Blitzern und mobilen Messgeräten.


Fest installierte Blitzer (Stationäre Überwachungsanlagen)


Durch die Einrichtung von fest installierten Blitzern soll an ganz bestimmten Örtlichkeiten nachhaltig Einfluss auf die Verkehrssicherheit genommen werden. Daher werden hierfür vom Straßenverkehrsamt und der Polizei gemeinsam mit der Kommission zur Erfassung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten (Unfallkommission ) primär Stellen ausgewählt, an denen sich häufig Unfälle aufgrund Missachtung einer roten Ampel oder der zulässigen Geschwindigkeit ereignen. Bevor ein Blitzer installiert wird, erfolgt eine Prüfung dahingehend ob zum Beispiel eine bauliche Änderung oder eine Anpassung der Ampelschaltphasen zu einer Entschärfung der Situation beitragen können. Nur wenn kein anderes Mittel anwendbar ist oder Veränderungen nicht zum gewünschten Erfolg führen, wird über die Installation eines Blitzers entschieden.

Die Blitzer in Frankfurt am Main sind geeignet, sowohl Rotlicht- als auch Geschwindigkeitsverstöße gleichzeitig zu ahnden. Sie sind so konzipiert, dass sie mehrere Spuren gleichzeitig überwachen und zwischen den auf den einzelnen Spuren gefahrenen Geschwindigkeiten differenzieren können. Wenn Sie einen Blitz wahrnehmen so heißt das also nicht automatisch, dass Sie selbst einen Rotlicht- oder einen Geschwindigkeitsverstoß begangen haben. Der Blitz kann auch ausgelöst worden sein aufgrund eines Fahrzeugs, welches auf der Nebenspur fuhr.


Mobile Geschwindigkeitskontrollen


Bei den mobilen Geschwindigkeitskontrollen überwacht die Polizei ausschließlich auf bestimmten Grundnetz - und Ausfallstraßen (Hauptverkehrsstraße die aus einem Ballungsraum hinaus führt).  Die Kontrollen werden vorwiegend in Bereichen von Unfallschwerpunkten durchgeführt, da alle übrigen Bereiche des Stadtgebietes durch das Straßenverkehrsamt überwacht werden. Ein ganz klarer Schwerpunkt liegt hierbei auf Kontrollen im Tempo 30-Bereich, hier im Besonderen bei der Schulwegsicherung. Diese beinhaltet nicht nur Kontrollen im unmittelbaren Bereich der Grundschulen, sondern auch in allen Straßenabschnitten, die zu dem festgelegten Schulweg einer Schule gehören.


Sie wurden geblitzt? Dann beachten Sie bitte Folgendes:
Es können keine konkreten Auskünfte über ein etwaiges laufendes Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren gegeben werden. Wenn Sie der Meinung sind geblitzt worden zu sein warten Sie deshalb bitte das schriftliche Verwarngeldangebot beziehungsweise das Anhörungsschreiben für ein Bußgeldverfahren der Bußgeldstelle des Ordnungsamtes ab. Zu diesem Schreiben können Sie Stellung nehmen, falls Sie mit der Verwarnung nicht einverstanden sein sollten.

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