Die ZickZack Markierung

Die ZickZack Markierung

Wissensecke

Die Zickzack-Markierung

Was bedeutet das für mich?

Sie ist an Straßenecken, vor Einfahrten und an noch vielen anderen Stellen im öffentlichen Verkehrsraum zu sehen: die Grenzmarkierung, im Volksmund auch Zickzack-Markierung genannt. Doch was hat es mit dieser Bodenmarkierung auf sich? Was darf man dort und was darf man dort nicht?

Grenzmarkierung bei einer Haltestelle
Grenzmarkierung bei einer Haltestelle © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Straßenverkehrsamt

Die Grenzmarkierung ist ein vielfältiges Verkehrszeichen. Sie kann bereits bestehende Verbotsbereiche verlängern, verkürzen oder verdeutlichen.
Sie finden Sie zum Beispiel an Haltestellen für den öffentlichen Nahverkehr. An Haltestellen ist das Parken 15 Meter vor und 15 Meter hinter dem Haltstellenzeichen verboten. Soll der Verbotsbereich verdeutlicht werden, kann dies mittels einer Grenzmarkierung erfolgen. Dabei reicht es aus, wenn der Anfang und das Ende des Verbotsbereichs markiert sind, die Grenzmarkierung muss sich also nicht über den gesamten Verbotsbereich erstrecken.

Die Grenzmarkierung kann auch kürzer als 30 Meter sein und somit den Verbotsbereich verkürzen. Wenn sie zum Beispiel auf einer Länge von 10 Metern vor dem Haltestellenzeichen angebracht ist, gilt das Parkverbot nur dort. Eine Grenzmarkierung muss jedoch nicht immer die Form einer Zickzack-Linie haben. Oftmals ist sie auch in der Form eines liegenden Kreuzes in einem Viereck markiert. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Grenzmarkierung vor einer Bordsteinabsenkung für Mülltonnenplätze markiert ist. Hier gilt die Grenzmarkierung für den Bereich der Bordsteinabsenkung.

Auf alle Fälle gilt: Wenn eine Grenzmarkierung vorhanden ist, gilt das Haltverbot/Parkverbot in ihrem Bereich!

inhalte teilen