Die Zickzack-Markierung
Was bedeutet das für mich?
Sie ist an Straßenecken, vor Einfahrten und an noch vielen anderen Stellen im öffentlichen Verkehrsraum zu sehen: die Grenzmarkierung, im Volksmund auch Zickzack-Markierung genannt. Doch was hat es mit dieser Bodenmarkierung auf sich? Was darf man dort und was darf man dort nicht?
Die
Grenzmarkierung ist ein vielfältiges Verkehrszeichen. Sie kann bereits
bestehende Verbotsbereiche verlängern, verkürzen oder verdeutlichen.
Sie
finden Sie zum Beispiel an Haltestellen für den öffentlichen Nahverkehr. An
Haltestellen ist das Parken 15 Meter vor und 15 Meter hinter dem
Haltstellenzeichen verboten. Soll der Verbotsbereich verdeutlicht werden, kann
dies mittels einer Grenzmarkierung erfolgen. Dabei reicht es aus, wenn der
Anfang und das Ende des Verbotsbereichs markiert sind, die Grenzmarkierung muss
sich also nicht über den gesamten Verbotsbereich erstrecken.
Die Grenzmarkierung kann auch
kürzer als 30 Meter sein und somit den Verbotsbereich verkürzen. Wenn sie zum
Beispiel auf einer Länge von 10 Metern vor dem Haltestellenzeichen angebracht
ist, gilt das Parkverbot nur dort. Eine Grenzmarkierung muss
jedoch nicht immer die Form einer Zickzack-Linie haben. Oftmals ist sie auch in
der Form eines liegenden Kreuzes in einem Viereck markiert. Dies ist zum
Beispiel dann der Fall, wenn die Grenzmarkierung vor einer Bordsteinabsenkung
für Mülltonnenplätze markiert ist. Hier gilt die Grenzmarkierung für den
Bereich der Bordsteinabsenkung.
Auf alle Fälle gilt: Wenn
eine Grenzmarkierung vorhanden ist, gilt das Haltverbot/Parkverbot in ihrem
Bereich!