Warum der Gehweg "Gehweg" heißt
Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt?
Ganz einfach: weil der Gehweg nun mal „GEHweg“ heißt und somit der Aufenthaltsort und Begegnungsraum für die Fußgängerinnen und Fußgänger ist. Dort sollen sie vor dem FAHRverkehr geschützt sein. Das Befahren des Gehwegs ist grundsätzlich für alle Fahrzeugarten untersagt und damit ebenfalls das Parken.
Natürlich gibt es Ausnahmen. Unter bestimmten Umständen kann das Parken auf dem Gehweg angeordnet sein. Dafür sieht die Straßenverkehrs-Ordnung das Zeichen 315 „Parken auf Gehwegen“ Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor.
Das Verkehrszeichen ordnet nicht nur das Parken auf dem Gehweg an, es zeigt auch ganz genau, wie das Fahrzeug abzustellen ist.
Ebenfalls kann das Parken auf dem Gehweg durch eine Parkflächenmarkierung nach der StVO angeordnet sein. Parkflächenmarkierungen bestehen grundsätzlich aus weißen dünnen Linien und können Parkwinkel oder aber auch Rechtecke sein.
Eine andersfarbige Pflasterung des Gehwegs stellt keine Parkflächenmarkierung dar. Nur in verkehrsberuhigten Bereichen können Parkflächen mittels andersfarbiger Pflasterung markiert sein.