Abschleppungen
"Hey wo ist mein Auto?"
Eben noch das Auto zum Parken abgestellt, Sie kommen zurück- und es ist weg! Ihr erster Gedanke - geklaut! Oder abgeschleppt?
Abgeschleppt? So kommen Sie an Ihr Fahrzeug
Wir raten Ihnen, zunächst bei einem Polizeirevier anzurufen.
Ob Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, kann man Ihnen dort direkt beantworten und
gleichzeitig mitteilen, zu welchem Abschleppunternehmen es gebracht wurde.
Sie können sich auch innerhalb der Dienstzeiten an das
Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit wenden. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sind
montags bis
freitags von 07:00 bis 22:00 Uhr und
samstags von 09:30 bis 18:00 Uhr
unter der Rufnummer 069/212-36360 für Sie da.
Beim Abschleppunternehmen angekommen, erhalten Sie das
Fahrzeug gegen die Zahlung der Abschleppkosten direkt zurück. Darin enthalten
sind zum einen die Verwaltungsgebühren der Stadtverwaltung und die reinen
Abschleppgebühren des Abschleppunternehmens. Die Stadtverwaltung erhält
ausschließlich die Verwaltungsgebühren und bekommt somit keine
„Gewinnbeteiligung“.
In der Regel erhalten Sie im Nachgang (meistens innerhalb
von 2 Wochen) von der Bußgeldstelle ein Verwarngeldangebot. Das Verwarngeld
wird unabhängig von der Abschleppmaßnahme erhoben.
Die Abschleppmaßnahme ist keine Bestrafung, sondern dient
vielmehr der direkten Beseitigung einer Behinderung nach dem Hessischen Gesetz über
die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).
Die Verwarnung hingegen ist die eigentliche Ahndung des
Parkverstoßes – das sogenannte „Knölllchen“ - und richtet sich nach dem
Ordnungswidrigkeitengesetz.