Abschleppungen
"Hey wo ist mein Auto?"
Eben noch das Auto zum Parken abgestellt, Sie kommen zurück- und es ist weg! Ihr erster Gedanke - geklaut! Oder abgeschleppt?
Abgeschleppt? So kommen Sie an Ihr Fahrzeug
Wir raten Ihnen, zunächst bei einem Polizeirevier anzurufen. Ob Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, kann man Ihnen dort direkt beantworten und gleichzeitig mitteilen, zu welchem Abschleppunternehmen es gebracht wurde.
Sie können sich auch innerhalb der Dienstzeiten an das Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind
montags bis freitags von 07:00 bis 22:00 Uhr und
samstags von 09:30 bis 18:00 Uhr
unter der Rufnummer 069/212-36360 für Sie da.
Beim Abschleppunternehmen angekommen, erhalten Sie das Fahrzeug gegen die Zahlung der Abschleppkosten direkt zurück. Darin enthalten sind zum einen die Verwaltungsgebühren der Stadtverwaltung und die reinen Abschleppgebühren des Abschleppunternehmens. Die Stadtverwaltung erhält ausschließlich die Verwaltungsgebühren und bekommt somit keine „Gewinnbeteiligung“.
In der Regel erhalten Sie im Nachgang (meistens innerhalb von 2 Wochen) von der Bußgeldstelle ein Verwarngeldangebot. Das Verwarngeld wird unabhängig von der Abschleppmaßnahme erhoben.
Die Abschleppmaßnahme ist keine Bestrafung, sondern dient vielmehr der direkten Beseitigung einer Behinderung nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).
Die Verwarnung hingegen ist die eigentliche Ahndung des Parkverstoßes – das sogenannte „Knölllchen“ - und richtet sich nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz.