Dienstleistungen / Aufgaben
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Er ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Seit dem 19.01.2013 gibt es in Europa einen einheitlichen Führerschein im EC-Kartenformat.
Die Führerscheinstelle Frankfurt am Main bietet Bürgerinnen und Bürgern mit Hauptwohnsitz Frankfurt am Main einen umfangreichen Service rund um den Führerschein, von der Ersterteilung über die Erweiterung bis hin zur Neuerteilung nach Entzug/Verzicht. Hier sind Sie auch bei Fragen zur Personenbeförderung (D-Klasse / Führerschein zur Fahrgastbeförderung) und über Taxi- und Mietwagenkonzessionen an der richtigen Stelle.
Gültigkeit der Fahrerlaubnis/des Führerscheins
Alle ab 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine entsprechen dem einheitlichen Muster der Europäische Union und werden auf 15 Jahre befristet. Befristet wird jedoch lediglich die Geltungsdauer des Führerscheindokuments, nicht die der Fahrerlaubnis. Bestimmte Fahrerlaubnisse (z.B. C- und D-Klassen) werden nur befristet erteilt und bei Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen verlängert (siehe unten).
Jeder vor dem 19.01.2013 ausgestellte gültige Führerschein gilt weiterhin, längstens bis zum 18.01.2033. Eine Umtauschpflicht gibt es derzeit nicht. Bei Ausstellung eines neuen EU-Kartenführerscheins bleiben die vor dem 19.01.2013 erworbenen und noch gültigen Besitzstände erhalten.
Telefonische Anfragen
Bitte haben Sie Verständnis, dass individuelle Fragen zum Antragsverfahren und zu Neuerteilungen der Fahrerlaubnis (nach Entzug oder Verzicht) grundsätzlich nur während einer persönlichen Vorsprache geklärt und aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht telefonisch beantwortet werden.
Individuelle Informationen, auch zu den verschiedenen Antragsarten, finden sie unten.