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Arbeit und Beruf

Berufskraftfahrerqualifikation / Fahrerqualifizierungsnachweis

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Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
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Leistungsbeschreibung

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Ab dem 10. September 2008 fordert der Gesetzgeber in Anwendung der EU Richtlinie 2003/59, in Deutschland umgesetzt durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, unter anderem zur Verbesserung der Verkehrssicherheit den Nachweis einer besonderen Qualifizierung und Weiterbildung.

Betroffen sind Kraftfahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE.

Nicht betroffen sind Fahrten, die nicht zu Zwecken der gewerblichen Güterkraft- und Personenbeförderung durchgeführt werden. Hierzu gehören

  • Fahrten zu privaten Zwecken (Umzug)
  • Beförderung von Material oder Ausrüstungsgegenständen, die zur Ausübung des Berufes verwendet werden (Monteure)
  • Fahrten zwecks Wartung oder Reparatur oder zur technischen Entwicklung
  • Fahrten mit Kraftfahrzeugen deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet
  • Fahrzeuge der Bundeswehr, der Nato, dem Zoll, Zivil- und Katastrophenschutz, der Feuerwehr, dem Rettungsdienst sowie den Polizeibehörden.
  • Zusätzlich zum Erwerb der jeweiligen Klassen der entsprechenden Fahrerlaubnis sind ab den Stichtagen 10.09.2008 (Bus) und 10.09.2009 (LKW) berufsspezifische Qualifikationen nachzuweisen.

Bei Inhabern der entsprechenden Klassen ist lediglich eine Weiterbildung innerhalb eines 5 Jahreszeitraums erforderlich. 

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Service-Hotline 069/ 212-42334.

Informationen zur Führerscheinangelegenheiten finden Sie unter: FührerscheinstelleInternal Link

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr beträgt bis zu 37,30 €.