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Fahrerlaubnis / Führerschein

Euro-Führerschein, Erneuerung Kartenführerschein

Zuständige Stelle

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Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline Führerscheinstelle
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

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Bis zum 19. Januar 2033 sollen alle Fahrerlaubnisinhaber*innen in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen. Der Zeitraum für den Umtausch wurde nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes gestaffelt.

Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des/der
Fahrerlaubnisinhabers/-inhaberin 
Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953
19. Januar 2033
1953 - 1958
19. Januar 2022
1959 - 1964
19. Januar 2023
1965 - 1970
19. Januar 2024
1971 und später
19. Januar 2025

Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 (bis einschl. 18. Januar 2013) ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr
Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
 
1999 - 2001
19. Januar 2026
2002 - 2004
19. Januar 2027
2005 - 2007
19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 - 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache auf dem Bürgeramt erforderlich.

Voraussetzungen

Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr von 10,- € erforderlich. Bei Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig, 
  • bisheriger Führerschein, 
  • Karteikartenabschrift, sofern Sie Inhaber eines Papierführerscheins (grau oder rosa) sind, der nicht von der Führerscheinstelle Frankfurt am Main ausgestellt wurde.
  • ein biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr im Rahmen des Pflichtumtauschs belaufen sich auf 30,30 Euro.

Der Führerschein wird nach Hause gesendet. Der bisherige Führerschein wird bei Antragstellung mit einer Befristung versehen.

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