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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link
Eine gültige ausländische Fahrerlaubnis, die in einem Land
ausgestellt wurde, das nicht den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
angehört, berechtigt bis zu einem halben Jahr nach dem Tag des ersten
Grenzübertritts zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Bundesgebiet.
Der
Antrag auf Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis kann nur direkt bei der
Führerscheinstelle gestellt werden.
Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.
Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main
Die Verwaltungsgebühr beträgt bis zu € 44,70.