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Fahrerlaubnis / Führerschein

Busführerschein (D-Klassen)

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline Führerscheinstelle
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link

Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle erforderlich. Für die Erteilung eines Führerscheins der D-Klassen ist der Besitz/Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen 3 bzw. B notwendig und der Hauptwohnsitz muss Frankfurt am Main sein.

Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 8 Wochen. Der Führerschein wird nach bestandener Prüfung in der Regel durch den Fahrprüfer ausgehändigt. Der bisherige Führerschein ist im Austausch hierzu abzugeben. 

Die zweite Vorsprache zur Abholung des Führerscheins im Rahmen einer Verlängerung können Sie vermeiden, indem Sie sich sich den Führerschein nach Hause übersenden lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass alle benötigten Unterlagen während des laufenden Antragverfahrens vorgelegt bzw. nachgereicht werden. Hierbei entstehen für die Versendung weitere Kosten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle
    Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird eine Meldeabfrage gegen eine
    zusätzliche Gebühr von 9,- € erforderlich. Bei Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage
    eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig,
  • Fahrschulantrag,
  • ein biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung,
  • Allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und ärztliches Gutachten
    über das Sehvermögen (siehe unter "Was sollte ich noch wissen?: Arztliste B"),
  • Bisheriger Führerschein.
  • Karteikartenabschrift, sofern Sie Inhaber eines Papierführerscheins (grau oder rosa) sind, der nicht von der
    Führerscheinstelle Frankfurt am Main ausgestellt wurde. Weitere Informationen finden
    Sie unter "Was muss ich noch wissen".
  • Schulung in Erster Hilfe
  • Führungszeugnis (Belegart 0)
    Dieses können Sie in allen Führerscheinangelegenheiten ab sofort direkt in der Fahrerlaubnisbehörde 
    oder im Bürgeramt beantragen. 
    Die Kosten für das Führungszeugnis betragen 13,00 €.
  • Berufskraftfahrerqualifikation
    Nähere Angaben finden Sie unter "Was sollte ich noch wissen?"
Beim Verlängerungsantrag muß der Fahrschulantrag sowie die Kursbescheinigung "Erste Hilfe" nicht vorgelegt werden. Ferner genügt, falls Sie unter 50 Jahren alt sind, ein Allgemeinmedizinisches Gutachten sowie ein ärztliches Gutachten über das Sehvermögen (siehe unter Was sollte ich noch wissen?: Arztliste A), ansonsten ist auch dann eine Leistungsbegutachtung vorzunehmen (siehe unter Was sollte ich noch wissen?: Arztliste B).

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr beträgt bis zu 48,90 €.

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