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Fahrerlaubnis / Führerschein

Dienstführerschein - Umschreibung

Zuständige Stelle

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Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline Führerscheinstelle
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link

Dienstführerscheine (Bundeswehr-, Bundespolizei- und Polizeiführerscheine) können nur getauscht werden, solange das Dienstverhältnis besteht bzw. wenn seit dem Ausscheiden noch keine 2 Jahre verstrichen sind. Die Ausgeschiedenen erhalten - anstelle des Dienstführerscheins - eine Ersatzbescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Dienstführerscheine, die nach dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich zum Dienstführerschein, einen allgemeinen Führerschein ausstellen zu lassen.

Dienstführerscheine, die vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, berechtigen auch zum Führen von Privatfahrzeugen und müssen nicht getauscht werden. Sie können jedoch freiwillig getauscht werden.

Dienstführerscheine für Busse, die vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, sind nicht mehr umtauschfähig.

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle erforderlich.

Voraussetzungen

Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr von 9,- € erforderlich. Bei Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig. 
  • Dienstführerschein bzw. entsprechende Ersatzbescheinigung 
  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung 

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr beträgt bis zu 48,90 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle erforderlich. Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich acht Wochen.

Was sollte ich noch wissen?

Bei der Umschreibung von Busführerscheinen ist zusätzlich die Vorlage eines Führungszeugnisses der Belegart 0 (außer bei Polizeiführerscheinen) erforderlich. Dieses können Sie ab sofort direkt in der Fahrerlaubnisbehörde oder im Bürgeramt beantragen. Die Kosten für das Führungszeugnis betragen 13,00 €.
Es wird die Gültigkeit aus dem Dienstführerschein übernommen. Sofern eine volle 5-jährige Erteilung vorgenommen werden soll, bedarf es zusätzlich der Vorlage eines allgemeinmedizinischen Gutachtens und eines augenärztlichen Zeugnisses

Allgemeinmedizinisches Gutachten

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