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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link
Dienstführerscheine (Bundeswehr-, Bundespolizei- und Polizeiführerscheine)
können nur getauscht werden, solange das Dienstverhältnis besteht bzw. wenn seit
dem Ausscheiden noch keine 2 Jahre verstrichen sind. Die Ausgeschiedenen
erhalten - anstelle des Dienstführerscheins - eine Ersatzbescheinigung zur
Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Dienstführerscheine, die nach dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, berechtigen nur zum
Führen von Dienstfahrzeugen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich zum
Dienstführerschein, einen allgemeinen Führerschein ausstellen zu
lassen.
Dienstführerscheine, die vor dem 01.01.1999
ausgestellt wurden, berechtigen auch zum Führen von Privatfahrzeugen und müssen
nicht getauscht werden. Sie können jedoch freiwillig getauscht werden.
Dienstführerscheine für Busse, die vor
dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, sind nicht mehr umtauschfähig.
Zur
Antragstellung ist die persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle
erforderlich.
Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main
Die Verwaltungsgebühr beträgt bis zu 48,90 €.
Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle erforderlich. Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich acht Wochen.
Bei der Umschreibung von Busführerscheinen ist
zusätzlich die Vorlage eines Führungszeugnisses der Belegart 0 (außer bei
Polizeiführerscheinen) erforderlich. Dieses können Sie ab sofort direkt in der
Fahrerlaubnisbehörde oder im Bürgeramt beantragen. Die
Kosten für das Führungszeugnis betragen 13,00 €.
Es wird die
Gültigkeit aus dem Dienstführerschein übernommen. Sofern eine volle 5-jährige
Erteilung vorgenommen werden soll, bedarf es zusätzlich der Vorlage eines allgemeinmedizinischen Gutachtens und eines augenärztlichen
Zeugnisses