Lärmobergrenze

Lärmobergrenze

Fluglärm

Limit für den Lärm

Die Lärmobergrenze wurde 2017 in Kraft gesetzt

Frankfurt fordert seit vielen Jahren die Einführung einer Lärmobergrenze. Ein erster Schritt zur Begrenzung des Fluglärms ist erreicht. Staatsminister Tarek Al-Wazir hat 2017 die Lärmobergrenze für den Flughafen Frankfurt in Kraft gesetzt.

Terminal 2
Terminal 2 © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Fraport AG

Lärmobergrenze seit 2017 eingehalten

Die Grundlagen der Umsetzung der Lärmobergrenze sind in einem freiwilligen Bündnispapier geregelt, das vom Hessischen Verkehrsministerium mit der Frankfurter Fluglärmkommission, dem Forum Flughafen und Region, der Fraport, der Deutschen Lufthansa, der Condor und dem BARIG ausgehandelt wurde.

Bereits im Jahr 2000 hatte das Mediationsverfahren eine Lärmobergrenze empfohlen, um die Auswirkungen des Flugverkehrs auf die Bewohnerinnen und Bewohner des Rhein-Main-Gebietes zu begrenzen. Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU Hessen und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Hessen für die 19. Wahlperiode des Hessischen Landtags 2014 - 2019 wurde vereinbart, eine Lärmobergrenze mit dem Ziel einer deutlichen Lärmreduzierung gegenüber den im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Werten einzuführen.

Mit der in Kraft gesetzten Lärmobergrenze wird die Fläche begrenzt, in der die Lärmbelastung besonders hoch ist. Diese Fläche darf nicht mehr wesentlich größer werden. Es ist das Ziel, den Lärm um 1,8 dB(A) gegenüber dem im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Dauerschallpegel zu reduzieren. Mit der Lärmobergrenze wird ein deutliches Signal gesetzt, die einzelne Flugbewegung leiser abzuwickeln. Davon profitiert die gesamte Region, auch die Menschen, die im Nahbereich des Flughafens am meisten von Fluglärm betroffen sind. Die weitere Entwicklung und der Einsatz von leiseren Flugzeugen sind entscheidend für die Reduzierung der Fluglärmbelastung. Nur so wird es gelingen, die Menschen spürbar zu entlasten. Aus Sicht des Magistrats ist aktuelle Vereinbarung wegweisend für die künftige Entwicklung des Frankfurter Flughafens.

Die Lärmobergrenze wurde in den Jahren 2017 bis 2020 eingehalten. Auch für die Jahre 2021 und 2022 ist aufgrund des coronabedingten Rückgangs der Flugbewegungen mit einer deutlichen Einhaltung der Lärmobergrenze zu rechnen. Weitere Infos und die Monitoringberichte finden Sie hierExternal Link.

 

 

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