Aktuelles
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Fluglärm.
2024: Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Flughafen (4. Runde)
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr aufzustellen, alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Der Verkehrsflughafen Frankfurt Main ist der einzige Großflughafen im Sinne des § 47 b BImSchG in Hessen. Die Lärmkarten für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.deExternal Link oder laerm.hessen.deExternal Link abrufbar.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt am Main, ist auf der Intranetseite des Regierungspräsidium Darmstadt abrufbar (rp-darmstadt.hessenExternal Link). Im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung besteht bis zum 07.08.2024 die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Planentwurf einzureichen.
Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: beteiligungsportal.hessenExternal Link erfolgen.
Regierungspräsidium Darmstadt
III 33.3, Lärmaktionsplanung
64278 Darmstadt
beteiligung-lap@rpda.hessen.de
2022: Lärmaktionsplan - Teilplan Flughafen Frankfurt (3. Runde) in Kraft
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat den Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main, am 11.04.2022 in Kraft gesetzt.
Den Lärmaktionsplan und weitere Informationen finden Sie auf der Seite Lärmaktionsplanung LuftverkehrslärmExternal Link des Regierungspräsidiums Darmstadt.
2021: Regionalfonds
Fördermittel für baulichen Schallschutz aus dem Regionalfonds konnten bis zum 31. Dezember 2021 beantragt werden.
1) Die Maßnahmen müssen binnen eines Jahres nach Rechtskraft des jeweiligen Zuwendungsbescheides umgesetzt werden.
2) Für bereits durchgeführte Maßnahmen, die nicht oder nicht vollständig nach dem Fluglärmgesetz erstattungsfähig sind, konnten Mittel aus dem Regionalfonds beantragt werden. Die Rechnungen über diese Maßnahmen müssen spätestens zum 12. Oktober 2022 vorgelegt werden.
Weitere Informationen zum RegionalfondsExternal Link finden Sie beim Regierungspräsidiums Darmstadt.