Aktuelles

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Fluglärm

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Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Fluglärm.

Landeanflug Flugzeug
Flugzeug im Landeanflug © Stadt Frankfurt am Main , Foto: Simon Schöfl

2021: Regionalfonds

Fördermittel für baulichen Schallschutz aus dem Regionalfonds konnten bis zum 31. Dezember 2021 beantragt werden.
1) Die Maßnahmen müssen binnen eines Jahres nach Rechtskraft des jeweiligen Zuwendungsbescheides umgesetzt werden.
2) Für bereits durchgeführte Maßnahmen, die nicht oder nicht vollständig nach dem Fluglärmgesetz erstattungsfähig sind, konnten Mittel aus dem Regionalfonds beantragt werden. Die Rechnungen über diese Maßnahmen müssen spätestens zum 12. Oktober 2022 vorgelegt werden.

 

Weitere Informationen zum Regionalfonds External Linkfinden Sie beim Regierungspräsidiums Darmstadt.

2022: Lärmaktionsplan - Teilplan Flughafen Frankfurt (3. Runde) in Kraft

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat den Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main, am 11.04.2022 in Kraft gesetzt.

Den Lärmaktionsplan und weitere Informationen finden Sie auf der Seite Lärmaktionsplanung LuftverkehrslärmExternal Link des Regierungspräsidiums Darmstadt.

2023: Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Flughafen (4. Runde)

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Flugbewegungen (Starts
und Landungen) pro Jahr aufzustellen, alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Der Verkehrsflughafen Frankfurt Main ist der einzige Großflughafen im Sinne des § 47 b BImSchG in Hessen. Die Lärmkarten für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.deExternal Link oder http://laerm.hessen.deExternal Link abrufbar.

Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans bestand bis zum 30. April 2023 die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen.
Die Eingabe konnte auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpda/startseiteExternal Link erfolgen.

Regierungspräsidium Darmstadt
III 33.3, Lärmaktionsplanung
64278 Darmstadt
beteiligung-lap@rpda.hessen.de

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