Gewerbeabfall

Gewerbeabfall

Abfall und Müllentsorgung

Abfallentsorgung von Gewerbebetrieben

Ein Geschenke- und Spielwarenladen in Nieder-Erlenbach, Stadt Frankfurt am Main, Foto: Stefan Maurer
Ein Geschenke- und Spielwarenladen in Nieder-Erlenbach © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Stefan Maurer

Abfallentsorgung auf nicht ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken

Grundsätzlich besteht die Annahme, dass auf jedem genutzten Grundstück Abfälle anfallen. Hierzu zählen neben Abfällen aus der gewerblichen Tätigkeit auch Abfälle, die durch die Reinigung der Räumlichkeiten und durch den Aufenthalt von Personen entstehen.

 

Für Grundstücke, die nicht ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden, gelten die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung. Sie müssen daher und auf Grundlage der städtischen Abfallsatzung auch an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen werden. Dies gilt vor allem für Grundstücke, die durch Gewerbebetriebe und/oder sonstige private bzw. öffentliche Einrichtungen genutzt werden.

 

Der dabei anfallende Restmüll (z. B. Kehricht, Hygieneartikel, Staubsaugerbeutel, Putzlappen, Zigarettenstummel) muss über kommunale Restmülltonnen entsorgt werden.

 

Hierfür stehen folgende Umleerbehälter zur Verfügung:

  •      80 Liter-Behälter
  •    120 Liter-Behälter
  •    240 Liter-Behälter
  •    770 Liter-Behälter
  • 1.100 Liter-Behälter
  • 2.500 Liter-Behälter und
  • 5.000 Liter-Behälter.

 

Benötigen Sie größere Behälter? Das komplette Behältersortiment können Sie im Downloadbereich einsehen.

 

Anzahl und Volumen der benötigten Restmülltonnen richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Die Stadt Frankfurt am Main gibt in der Abfallsatzung allerdings vor, wie viele Restmülltonnen welchen Volumens Sie mindestens vorhalten müssen (Mindestbehältervolumen). Das Mindestbehältervolumen ermittelt sich nach den folgenden branchenspezifischen Kennzahlen, die in § 8 Absatz 6 Abfallsatzung festgelegt sind.

Die dafür benötigten Informationen werden mit Hilfe eines Auskunftsbogens abgefragt.

 

 

 Kategorie  Branche   Kennzahl 
Öffentliche und private Verwaltung, Geldinstitut, Versicherung, Verband, selbstständig Tätige/r der freien Berufe, selbstständige/r Handels-, Industrie- und Versicherungsvertreter/in und sonstiger Dienstleistungsbetrieb  pro Beschäftigtem/r  2 Liter/ Woche
Industriebetrieb, Handwerksbetrieb und sonstiges Gewerbe pro Beschäftigtem/r  7,5 Liter/ Woche
 c Lebensmittelgroßhandelsbetrieb pro Beschäftigtem/r  9 Liter/ Woche
 d Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb pro Beschäftigtem/r  15 Liter/ Woche
 e sonstiger Einzel- und Großhandel
pro Beschäftigtem/r  9 Liter/ Woche
 f Schank- und Speisewirtschaft pro Beschäftigtem/r  30 Liter/ Woche
 g Beherbergungsbetrieb pro Bett  4,5 Liter/ Woche
 h Krankenhaus, Klinik, Pflegeheim und ähnliche Einrichtung pro Bett bzw. vorhandenen Platz  7,5 Liter/ Woche
 i Schule, Fachhochschule, Hochschule, Kinderbetreuungseinrichtung und ähnliche Einrichtung pro Schüler/in, Student/in oder betreutem Kind  2 Liter/ Woche

 

Für sämtliche Fälle, für die die genannte Aufzählung keine Regelung enthält, wird das Mindestbehältervolumen für Restmüll im Einzelfall durch die Stadt Frankfurt am Main festgelegt.

 

Sie nutzen derzeit noch keine kommunalen Restmülltonnen oder möchten Ihren Bestand an kommunalen Restmülltonnen ändern? Dann füllen Sie bitte den Auskunftsbogen aus und senden diesen, zusammen mit Ihrem Änderungswunsch und einer Begründung, an das Umweltamt. 

 

Nähere Erläuterungen können Sie dem Informationsblatt entnehmen. Dieses und auch den Auskunftsbogen können Sie im Downloadbereich abrufen.

Auskunftsbogen

Die Abfallgebühren in Frankfurt am Main bestehen aus einer Grundgebühr und einer Leistungsgebühr. Die Festsetzung der Grundgebühr erfolgt auf Basis einer Selbstauskunft der EigentümerInnen der Grundstücke. Die Leistungsgebühr richtet sich nach Größe und Leerungshäufigkeit der Restmülltonne.

 

Mit dem Auskunftsbogen werden Informationen zu den unterschiedlichen Nutzungseinheiten z.B. Wohnungen, Büros, Verkaufsläden, Praxen, Gastronomie, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe erfragt.

 

Anhand der dortigen Angaben wird die Anzahl der Grundgebühren für die Liegenschaft und das sogenannte satzungsgemäße Mindestbehältervolumen ermittelt. Das Mindestbehältervolumen bestimmt die Mindestanzahl und das Volumen der Restmülltonnen.

 

Sofern sich Änderungen bezüglich der Nutzung ergeben, müssen Sie diese unverzüglich der Stadt Frankfurt am Main mitteilen. Nutzen Sie dafür bitte ebenfalls den Auskunftsbogen.

inhalte teilen