Abfallentsorgung in Frankfurt am Main
Sie suchen Informationen zur Abfallentsorgung in Frankfurt am Main? Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einen ausführlichen Überblick geben.
Selbstverständlich sollte das Ziel immer sein, Abfälle zu vermeiden oder wenn möglich wiederzuverwenden. Dazu bieten in Frankfurt am Main zahlreiche Repair-Cafés ihre Dienste an. Dennoch werden weiterhin Abfälle zur Verwertung oder zur Beseitigung anfallen.
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main und speziell das Umweltamt erfüllen die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE). Eine seiner Aufgaben ist es, jedes Grundstück in Frankfurt am Main, egal ob wohn- oder gewerblich genutzt, an die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung anzuschließen. So ist es für jede/n BürgerIn oder Gewerbetreibende/n möglich, den Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Verwertung hat dabei Vorrang vor der Beseitigung. Neben der Restmüllsammlung findet darum zusätzlich die getrennte Sammlung von Bio- und Grünabfällen, Altpapier, Schadstoffen, Elektroaltgeräten und anderen Abfällen statt. Die Sperrmüll-Sammlung findet mit drei Fahrzeugen statt. Dabei werden Elektroaltgeräte, Holz und Restsperrmüll getrennt gesammelt.
Sämtliche Regelungen zur Abfallentsorgung in Frankfurt am Main finden Sie in der Abfallsatzung. Die Grundlage für die Erhebung der Abfallgebühren bildet die Abfallgebührensatzung.
In Frankfurt am Main wurde die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) mit der Sammlung der verschiedenen Abfallfraktionen beauftragt. Weitere Auskünfte zur Abfallentsorgung erhalten Sie auch über die FES-Service-Hotline 0800 2008007-0.
Das Kassen- und Steueramt versendet die Abgabenbescheide an die LiegenschaftseigentümerInnen.
Leichtverpackungen und Verpackungsglas werden im Auftrag der Dualen Systeme gesammelt. Dazu werden in Frankfurt am Main die gelbe Tonne, sowie Altglas-Container im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt.
Im unteren Bereich dieser Seite finden Sie die Lesefassungen der Abfallsatzung und der Abfallgebührensatzung der Stadt Frankfurt am Main . Dies bedeutet, dass in der Ausgangssatzung die entsprechenden Änderungssatzungen eingefügt sind. Die Lesefassungen sind eine Zusammenfassung aller Satzungsänderungen. Sie dienen der Übersichtlichkeit und als Service für unsere Bürger.
Die aktuellen Satzungen - Abfallsatzung inkl. 8. Änderungssatzung zur Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung inkl. 12. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung - haben eine Gültigkeit ab 01.01.2024. Ältere Fassungen der Abfallgebührensatzung finden Sie im Bereich "Frankfurter Stadtrecht".