Die Restmülltonne
Alles, was nicht wiederverwendet oder verwertet werden kann, gehört in die Restmülltonne.
In die schwarze Restmülltonne gehören alle Abfälle, die nicht wiederverwendet oder verwertet werden können und nicht schadstoffhaltig sind.
Jedes Grundstück, sowohl gewerblich als auch wohngenutzt, muss an die öffentlich-rechtliche Restmüllentsorgung angeschlossen sein. Dazu müssen ausreichend große Restmüllbehälter auf der Liegenschaft aufgestellt und benutzt werden (Anschluss- und Benutzungszwang).
Für Gewerbebetriebe wird vorgegeben, wie viele Restmüllbehälter vorgehalten werden müssen. Weitere Informationen finden Sie dazu auf der Seite „Gewerbegrundstücke“.
Die Restmülltonne wird ab einer Behältergröße von 80 l aufsteigend angeboten und regulär einmal wöchentlich geleert.
Behälterbestellungen und -umstellungen sowie Änderungen im Leerungsrhythmus dürfen ausschließlich GrundstückseigentümerInnen oder deren Bevollmächtigte direkt bei der FES GmbH oder beim Umweltamt beantragen. Das Formular finden Sie in der rechten Spalte.
Sollte Ihnen die Restmülltonne infolge von Renovierungen oder nach Festlichkeiten einmal nicht ausreichen, können Sie bei verschiedenen Verkaufsstellen im Stadtgebiet zusätzlich Restmüllsäcke für 3,50 € /Stück erhalten. In der rechten Spalte finden Sie eine Liste mit den Ausgabestellen.